OECD-Mindeststeuer

Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD/G20-Projekt geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Der Bundesrat will den Abfluss von Steuersubstrat verhindern. Er hat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer. Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen in der Schweiz Steuern bezahlen. So werden sie vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt. Das Steuersubstrat bleibt hier. Die Abstimmung über die Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.

Unsere Position

  • Die schweizerische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ist entscheidend, damit Schweizer Unternehmen ihre Steuern in der Schweiz – und nicht im Ausland - bezahlen.
  • Wichtig ist eine zeitnahe Lösung, die Rechtssicherheit schafft und technisch flexibel ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungsänderung ist dazu der richtige, erste Schritt.
  • Eine gezielte Umsetzung der OECD-Mindeststeuer soll rein inländisch orientierte Unternehmen und KMU von einer Steuererhöhung verschonen.
  • Trotz Mindeststeuer muss der Steuerföderalismus im Kern erhalten bleiben. Die Kantone sollen über mögliche Mehreinnahmen frei verfügen.
  • Die globale Mindeststeuer schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Kantone. Daher braucht es auf kantonaler Ebene Raum für effiziente Massnahmen zum Ausgleich des Attraktivitätsverlusts.