Zielführender Umsetzungsplan zur Mindestbesteuerung
Der vom Bundesrat vorgelegte Plan zur nationalen Umsetzung der OECD-Steuerreform bringt den betroffenen Unternehmen dringend erforderliche Planungssicherheit. Die Wirtschaft begrüsst das sehr. Ziel der Massnahmen muss der Erhalt der Standortattraktivität sein. Milliarden Franken an Steuersubstrat und Zehntausende Arbeitsplätze sind davon abhängig.
Die im OECD/G-20 «Inclusive Framework» von über 130 Staaten beschlossene globale Mindestbesteuerung wird unter hohem zeitlichem Druck vorangetrieben. Die Massnahmen sollen 2023 teilweise und ab 2024 vollständig in Kraft treten. Die EU-Kommission hat bereits eine Umsetzungsvorlage präsentiert. Soll das Schweizer Steuersubstrat vor dem Zugriff ausländischer Steuerbehörden geschützt werden, sind zeitnah wirksame Massnahmen unerlässlich. Der Bundesrat hat ein Vorgehen beschlossen, das eine zeitgerechte Reaktion ermöglicht. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft unterstützt diesen Plan.
Die globale Mindestbesteuerung stellt die föderale und verfassungsmässige Steuerordnung der Schweiz vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist aufgrund des extremen Zeitdrucks rasches Handeln essenziel. In dieser Situation schlägt der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Klärung wichtiger Grundsatzfragen vor. Übergangsbestimmungen können in einer Verordnung konkretisiert und von den Kantonen direkt umgesetzt werden. Diese föderale Lösung ist sachgerecht, gleichzeitig bietet die rasche Festlegung der Grundsätze den Unternehmen dringend erforderliche Planungssicherheit. Auf dieser Grundlage kann der Abfluss von Steuersubstrat vermieden und Schweizer Unternehmen können vor Zusatzbesteuerungen im Ausland geschützt werden.
In unmittelbarer Konsequenz werden Unternehmen in der Schweiz höhere Steuern bezahlen. In Verbindung mit den hohen Lohn- und anderen Standortkosten stellt dies eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz dar. Entsprechend wichtig sind Begleitmassnahmen. Die Wirtschaft verlangt, dass Bund und Kantone den finanziellen und rechtlichen Spielraum zur Standortförderung abklären und nutzen. Die Schweiz darf gegenüber wichtigen Konkurrenzstaaten nicht in Rückstand geraten. Der Erhalt der Standortattraktivität muss ein zentrales Element des Massnahmenplans sein, um Schweizer Arbeitsplätze und Steuergelder nachhaltig zu schützen.
economiesuisse wird die konkrete Verfassungsrevision im Rahmen der Vernehmlassung im Detail prüfen.