Globale Mindeststeuer verlangt Weichenstellungen
Unter der Führung der OECD haben sich 130 Staaten auf grobe Eckwerte für neue internationale Steuerregeln geeinigt. Umgesetzt werden sollen diese bereits ab 2023. Diskussionen, wie die Schweiz die Standortattraktivität in einem veränderten Umfeld erhalten kann, sind am Laufen. Sobald die Details klar sind, muss die Politik die notwendigen Weichen stellen.
Im sogenannten «Inclusive Framework» unter der Führung der OECD haben sich 130 Staaten auf grobe Eckwerte für neue internationale Steuerregeln geeinigt. Die Schweiz schliesst sich der Weiterführung der Arbeiten an, hält aber an gewissen Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen vor, dass die rund 100 «grössten und profitabelsten» Unternehmen der Welt einen Teil ihrer Gewinne in den Staaten versteuern, wo sie ihre Umsätze erzielen («Säule 1»). Neben den grossen US-Digitalkonzernen sind von dieser Regel nach aktuellem Stand ungefähr fünf Schweizer Konzerne betroffen. Die Umverteilung von Besteuerungsrechten ist dermassen komplex, dass nur die weltgrössten Firmen davon betroffen sein können.
Auch Steuerstandort Schweiz betroffen
In einer zweiten Säule sollen Unternehmensgewinne künftig zu «mindestens 15 Prozent» besteuert werden. Ein Mindeststeuersatz klar über 10 Prozent macht Folgendes deutlich: Das Ziel ist nicht, künstliche Steuervermeidung weiter einzuschränken oder Nicht- und Tiefstbesteuerungen in Steueroasen zu vermeiden. Den grossen Industriestaaten geht es darum, auch dem fairen Steuerwettbewerb um reale wirtschaftliche Substanz enge Grenzen zu setzen. Dies soll es ermöglichen, neue Einnahmen für überbordende Staatshaushalte zu generieren. Vorab kleinere Staaten mit soliden Staatshaushalten sollen in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, international tätigen Unternehmen eine attraktive Plattform zu bieten. Auch die Schweiz wird von der neuen Mindeststeuerregel betroffen sein. Wie sie diese umsetzt, ist aktuell Gegenstand von Diskussionen. Eine Nichtumsetzung ist nicht zu empfehlen, weil andere Staaten die Zusatzbesteuerung stattdessen vornehmen. Das sehen die neuen Regeln explizit vor. Im Fokus stehen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. KMU und mittelständische Firmen sind vom neuen Regime nicht betroffen.
Bund muss mit Reformen Attraktivität des Standorts wahren
Der Bund arbeitet an einem Reformplan zur Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. Bereits im ersten Quartal 2022 soll ein koordinierter Plan vorgelegt werden. economiesuisse begrüsst und unterstützt dieses Vorgehen. Die Schweiz muss auch in Zukunft ein weltweit erstrangiger Standort für wertschöpfungsstarke Aktivitäten und Unternehmen sein. Sobald die Details des neuen «Welt-Steuer-Regimes» bekannt sind, muss die Schweizer Politik rasch die notwendigen Weichen dafür stellen.