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Steu­er­ein­nah­men ge­si­chert, Kli­ma­zie­le ge­setzt

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die An­nah­me der OECD-Steu­er­re­form und des Kli­ma­schutz­ge­set­zes. Mit dem Ja zur OECD-Vor­la­ge blei­ben die Mehr­ein­nah­men aus der Er­gän­zungs­steu­er in der Schweiz und die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men er­hal­ten Pla­nungs­si­cher­heit. Gleich­zei­tig hat der Sou­ve­rän das Ziel einer kli­ma­neu­tra­len Schweiz be­stä­tigt. Für die Wirt­schaft ist klar: Jetzt braucht es vol­len Ein­satz für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit.

Mit der deut­li­chen An­nah­me der OECD-Steu­er­re­form haben die Schwei­zer Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger dafür ge­sorgt, dass die Mehr­ein­nah­men aus der neuen Min­dest­steu­er voll­um­fäng­lich in der Schweiz blei­ben. Die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men haben Rechts­si­cher­heit und sind vor auf­wen­di­gen Steu­er­ver­fah­ren im Aus­land ge­schützt. Des­halb hat sich eco­no­mie­su­is­se mit einer en­ga­gier­ten Kam­pa­gne für die Vor­la­ge ein­ge­setzt. Durch die Min­dest­steu­er ver­rin­gert sich je­doch der tra­di­tio­nel­le Steu­er­vor­teil der Schweiz. Umso wich­ti­ger ist es nun, dass Bund und Kan­to­ne die zu­sätz­li­chen Mit­tel in die Stär­kung an­de­rer Stand­ort­fak­to­ren in­ves­tie­ren. Nur so kann sich die Schweiz auch in Zu­kunft als einer der welt­weit füh­ren­den Wirt­schafts­stand­or­te be­haup­ten.

Ver­sor­gungs­si­cher­heit ge­währ­leis­ten

Er­freut nimmt eco­no­mie­su­is­se auch die Zu­stim­mung zum Kli­ma­schutz­ge­setz zur Kennt­nis. Mit der Ver­an­ke­rung der Kli­ma­zie­le be­stä­tigt die Be­völ­ke­rung, wor­auf Schwei­zer Un­ter­neh­men und Be­trie­be be­reits hin­ar­bei­ten: Die Schweiz wird bis 2050 kli­ma­neu­tral. Gleich­zei­tig be­inhal­tet das Er­geb­nis auch einen Auf­trag: Die Stimm­be­rech­tig­ten ver­lan­gen, dass die Ver­sor­gungs­si­cher­heit lü­cken­los ge­währ­leis­tet wird. Wer das Votum des Vol­kes nach die­ser wich­ti­gen Ab­stim­mung ernst nimmt, setzt sich jetzt darum ein für:

  1. Um­fas­sen­de Ver­sor­gungs­si­cher­heit: Ohne Ver­sor­gungs­si­cher­heit las­sen sich die Kli­ma­zie­le nicht er­rei­chen. Wir müs­sen bis 2050 un­se­re Strom­pro­duk­ti­on ver­dop­peln. Für einen schnel­len Strom­aus­bau braucht es jetzt den Ein­satz aller kli­ma­neu­tra­len und ver­läss­li­chen Tech­no­lo­gi­en. Das heisst: Ver­fah­ren be­schleu­ni­gen, tech­no­lo­gie­neu­tra­le und auf die Win­ter­pro­duk­ti­on aus­ge­rich­te­te Ver­ga­be von För­der­mit­teln sowie die Auf­he­bung des Kern­kraft­ver­bots.
  2. Wirk­sa­me An­rei­ze und In­no­va­ti­on statt Ver­bo­te und Sank­tio­nen: Eine si­che­re En­er­gie­ver­sor­gung auf dem Weg zu den Kli­ma­zie­len 2050 ge­lingt nur unter ak­ti­ver Mit­wir­kung der Ge­sell­schaft und der Wirt­schaft. Die Be­fürch­tun­gen in der Be­völ­ke­rung, dass das Kli­ma­schutz­ge­setz zu weit­rei­chen­den Ver­bo­ten oder über­ris­se­nen Sub­ven­tio­nen füh­ren könn­te, gilt es ernst zu neh­men. Das Par­la­ment kann dies be­reits im Herbst tun, wenn das nächs­te CO2-Ge­setz in den Räten be­han­delt wird.

Covid-19-Ge­setz er­neut an­ge­nom­men

Auch bei der drit­ten Ab­stim­mung über das Covid-19-Ge­setz heisst die Stimm­be­völ­ke­rung die Vor­la­ge gut. Somit blei­ben die ge­setz­li­chen Grund­la­gen für das Covid-Zer­ti­fi­kat bis Mitte 2024 be­ste­hen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die­sen Ent­scheid. Er schafft Rechts­si­cher­heit und der Bund kann wei­ter­hin Zer­ti­fi­ka­te aus­stel­len, falls an­de­re Län­der eine Zer­ti­fi­kats­pflicht ein­füh­ren und die­ses für Aus­land­rei­sen not­wen­dig würde.