Mit der Änderung des Schweizer Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 abgeschafft und die Zolltarifstruktur vereinfacht. Der Begriff Industriegüter umfasst fast alle Waren. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Erzeugnisse (einschliesslich Futtermitteln) und Fischereierzeugnisse. Genauer gesagt, handelt es sich um alle Waren der Kapitel 25 - 97 des Schweizer Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Waren, die als landwirtschaftliche Erzeugnisse eingestuft sind. In Anhang des Gesetzesentwurfs sind die betroffenen Waren nach Schweizer Tarifnummern aufgeführt.
Veröffentlichungen von externen Stellen:
Informationen des SECO zur Aufhebung Industriezölle