Industriezollabbau

Die Schweiz senkt die Importzölle auf sämtliche Industriegüter auf null Franken. Dies wird per 1. Januar 2024 der Fall sein. Die Wirtschaft begrüsst dies, denn die Aufhebung der Industriezölle trägt zur administrativen und finanziellen Entlastung der Schweizer Firmen und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bei.

Unsere Position

  • Die Zollaufhebung auf Industrieimporte ist eine wichtige administrative Entlastung. Die angestrebte Erleichterung der Einfuhr von Industrieprodukten verschafft Schweizer Firmen Zugang zu kostengünstigeren Vorleistungen und reduziert die Notwendigkeit komplizierter Zollverfahren.
  • Zudem kommt die Abschaffung der Industriezölle auch den Behörden und den Konsumenten zugute, weil sie den bürokratischen Aufwand der Verwaltung reduziert und als wirksames Mittel gegen die Hochpreisinsel Schweiz dient. Schliesslich profitiert die Volkswirtschaft insgesamt (höhere Wirtschaftsleistung von jährlich 860 Millionen Franken).
  • Auf die Zollaufhebung muss der Abbau weiterer Handelshemmnisse (u.a. durch Digitalisierung und Vereinfachung der Zollprozesse, Abbau technischer Handelshemmnisse und Abschluss weiterer Freihandelsabkommen) folgen, will der Wirtschaftsstandort Schweiz seine Attraktivität behalten.

Mit der Änderung des Schweizer Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 abgeschafft und die Zolltarifstruktur vereinfacht. Der Begriff Industriegüter umfasst fast alle Waren. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Erzeugnisse (einschliesslich Futtermitteln) und Fischereierzeugnisse. Genauer gesagt, handelt es sich um alle Waren der Kapitel 25 - 97 des Schweizer Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Waren, die als landwirtschaftliche Erzeugnisse eingestuft sind. In Anhang des Gesetzesentwurfs sind die betroffenen Waren nach Schweizer Tarifnummern aufgeführt.

 

Veröffentlichungen von externen Stellen:

 Informationen des SECO zur Aufhebung Industriezölle

Anhang Zolltarif

Informationen des BAZG zur Aufhebung Industriezölle

​ Informationen des BAZG - Einfluss auf den Ursprung bei der Ausfuhr im Rahmen der Freihandelsabkommen (FHA) aufgrund der Aufhebung der Industriezölle