AHV: Stei­gen nach der Mehr­wert­steu­er nun auch die Lohn­bei­trä­ge?

Im Jahr 2024 wird die Mehr­wert­steu­er um 0,4 Pro­zent­punk­te an­ge­ho­ben, was zu einer Er­hö­hung des Nor­mal­sat­zes auf 8,1 Pro­zent führt. Die Un­ter­neh­men wer­den diese Er­hö­hung auf die Ver­brau­cher ab­wäl­zen. Das kann bei die­sen zu einer ge­wis­sen Un­zu­frie­den­heit füh­ren. Im Ver­gleich zu dem, was die Wirt­schaft po­ten­zi­ell er­war­tet, wenn die In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente am 3. März an­ge­nom­men wird, wird dies je­doch eine re­la­tiv be­schei­de­ne Her­aus­for­de­rung blei­ben. Soll­te eine 13. AHV-Rente näm­lich über Lohn­bei­trä­ge fi­nan­ziert wer­den, wür­den diese um 0,8 Pro­zent­punk­te stei­gen. Die Hälf­te davon wäre von den Un­ter­neh­men zu tra­gen.

Die In­itia­ti­ve "Für ein bes­se­res Leben im Alter", die so­ge­nann­te In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente, kommt in Kürze zur Ab­stim­mung. Die In­itia­ti­ve wurde 2020 von den Ge­werk­schaf­ten lan­ciert. Sie ver­langt für alle Rent­ne­rin­nen und Rent­ner eine 13. AHV-Rente, d. h. eine Er­hö­hung der mo­nat­li­chen Rente um 8,33 Pro­zent, was über das Jahr ge­se­hen dem­sel­ben Er­geb­nis ent­spricht. Die 13. AHV-Rente würde im Jahr 2026 4,2 Mil­li­ar­den Fran­ken kos­ten, im Jahr 2033 wären es be­reits jähr­lich 5,3 Mil­li­ar­den Fran­ken. Denn die An­zahl der Rent­ner (die so­ge­nann­ten Ba­by­boo­mer) steigt ra­pi­de.

Die Ar­gu­men­te der Ge­werk­schaf­ten sind ein­fach: Sie be­haup­ten, dass die Rent­ner immer we­ni­ger zum Leben haben, dass die zwei­te Säule nicht hal­ten wird, was sie ver­spricht, und dass es darum geht, einen Schritt zu­guns­ten der Frau­en zu un­ter­neh­men, deren Al­ters­ren­ten ins­ge­samt nied­ri­ger sind als die der Män­ner.

Der Haken an der Sache ist, dass sich die In­iti­an­ten davor hüten, zu sagen, wie diese Ren­ten­er­hö­hung fi­nan­ziert wer­den soll. Als die In­itia­ti­ve lan­ciert wurde, war es ein­fach: Die Ge­werk­schaf­ter schwärm­ten davon, dass die "gi­gan­ti­schen Ge­win­ne" der Schwei­ze­ri­schen Na­tio­nal­bank (SNB) ver­wen­det wer­den soll­ten. Dazu gibt es zwei Ein­wän­de: Ers­tens hat die SNB eine Auf­ga­be, näm­lich die Wäh­rungs­sta­bi­li­tät zu ge­währ­leis­ten. Ihre Rolle be­steht nicht darin, Ge­win­ne zu er­zie­len um damit die AHV, den Gott­hard­tun­nel oder Kampf­flug­zeu­ge zu fi­nan­zie­ren. Au­ßer­dem hat die Na­tio­nal­bank im Jahr 2022 nicht we­ni­ger als 132 Mil­li­ar­den Ver­lus­te ver­zeich­net! Aus die­sem Grund haben die SP und die Ge­werk­schaf­ten die Un­ter­schrif­ten­samm­lung für ihre wei­te­re In­itia­ti­ve «Na­tio­nal­bank­ge­win­ne für eine star­ke AHV» rasch ab­ge­bro­chen.

Da von der SNB nicht auf wun­der­sa­me Weise Geld zu er­war­ten ist, bleibt die Frage, wer die 13. Rente fi­nan­zie­ren soll? Im Fokus ste­hen die Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer oder die Ver­brau­cher. Wenn die 13. AHV-Rente über Lohn­bei­trä­ge fi­nan­ziert wird, müs­sen so­wohl Ar­beit­ge­ber wie auch Ar­beit­neh­mer 0,4 Pro­zent mehr Lohn­bei­trä­ge be­zah­len. Wird die 13. Rente über die Mehr­wert­steu­er fi­nan­ziert, muss diese um einen Pro­zent­punkt auf 9,1 Pro­zent er­höht wer­den. Des­halb haben wir uns zu Be­ginn des Ar­ti­kels er­laubt zu be­to­nen, dass die Er­hö­hung um 0,4 Pro­zent­punk­te auf 8,1 Pro­zent An­fang 2024 nicht die der­zeit größ­te Her­aus­for­de­rung ist.

Wenn man weiß, dass die heu­ti­gen AHV-Ren­ten über 2030 hin­aus nicht fi­nan­ziert sind, ist es nicht zu ver­ant­wor­ten, einen Aus­bau des Sys­tems vor­zu­schla­gen. Und noch dazu für alle Rent­ne­rin­nen und Rent­ner. Ein Groß­teil von ihnen ist nicht auf eine 13. AHV-Rente an­ge­wie­sen. Ins­be­son­de­re die­je­ni­gen, die die höchs­ten Ren­ten be­zie­hen und eine gut fi­nan­zier­te zwei­te Säule haben. Wird die In­itia­ti­ve an­ge­nom­men, müs­sen die jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen für die hohen Kos­ten auf­kom­men. Dabei ist nicht si­cher­ge­stellt, dass die AHV in der Lage sein wird, auch ihnen künf­tig noch Leis­tun­gen aus­zu­be­zah­len, wenn sie in Rente kom­men. An­de­rer­seits ist es un­ver­ständ­lich, dass die glei­chen Par­tei­en, die bei den eid­ge­nös­si­schen Wah­len den Kauf­kraft­ver­lust auf­grund der In­fla­ti­on und der stei­gen­den Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en the­ma­ti­siert haben, keine Se­kun­de zö­gern, die Kauf­kraft der­je­ni­gen zu re­du­zie­ren, die diese 13. AHV-Rente fi­nan­zie­ren müs­sen. Be­wah­ren wir die fi­nan­zi­el­len Mit­tel für die be­reits be­ste­hen­de AHV, die in den nächs­ten Jah­ren so­wie­so vor gros­sen Her­aus­for­de­run­gen ste­hen wird, an­statt für eine dem­ago­gi­sche und nicht be­darfs­ori­en­tier­te In­itia­ti­ve.

Die­ser Bei­trag ist unter www.​pme.​ch auf Fran­zö­sisch er­schie­nen.