AHV

13. AHV-Rente würde den Bun­des­haus­halt mas­siv be­las­ten

Wer mehr Geld für Al­ters­ren­ten for­dert, ohne sich um die Fi­nan­zie­rung eines sol­chen Aus­baus zu küm­mern, macht es sich zu ein­fach. Wie für jede Rente muss auch je­mand für eine 13. AHV-Rente für alle Rent­ne­rin­nen und Rent­ner be­zah­len. Das Preis­schild ist enorm: 5 Mil­li­ar­den Fran­ken pro Jahr. Der Gross­teil der Kos­ten müss­te wohl auf die Ar­beit­neh­men­den und die Kon­su­men­ten ab­ge­wälzt wer­den. Was dabei ver­ges­sen geht: Auch der Bund zahlt mas­siv mit. Die Mehr­aus­ga­ben mit der In­itia­ti­ve kann der Bun­des­haus­halt nicht ohne Wei­te­res stem­men. Es bräuch­te wohl nicht nur zur Fi­nan­zie­rung der AHV selbst, son­dern auch zur Fi­nan­zie­rung des Bun­des­bei­trags an die AHV eine Steu­er­er­hö­hung.

Die AHV wird im Um­la­ge­ver­fah­ren fi­nan­ziert. Rund 70 Pro­zent der Ren­ten wird von den Ar­beit­neh­men­den und Ar­beit­ge­ben­den über Lohn­ab­zü­ge be­zahlt. Hinzu kommt ein Teil der Mehr­wert­steu­er­ein­nah­men und der Er­trag der Spiel­ban­ken­ab­ga­be. Was viele nicht wis­sen: Einen Fünf­tel der Ren­ten be­zahlt der Bund. Der Bun­des­bei­trag an die AHV be­trägt 20,2 Pro­zent der Ren­ten­aus­ga­ben und wird zu einem gros­sen Teil über all­ge­mei­ne Steu­er­ein­nah­men fi­nan­ziert. Im nächs­ten Jahr be­trägt der AHV-Bei­trag 10.3 Mil­li­ar­den Fran­ken – das sind über 12 Pro­zent der Ge­samt­ein­nah­men des Bun­des.

 

 

Der Bun­des­bei­trag wird in den nächs­ten Jah­ren stark an­stei­gen, weil die AHV-Aus­ga­ben in­fol­ge der Pen­sio­nie­rung der gros­sen Ba­by­boo­mer-Jahr­gän­ge stark stei­gen. Der zu­neh­men­de Mit­tel­be­darf für die AHV wird für den Bun­des­haus­halt mit­tel­fris­tig zu einem Pro­blem. Nach ak­tu­el­ler Fi­nanz­pla­nung sind in den nächs­ten Jah­ren De­fi­zi­te im Bun­des­haus­halt von zwei bis drei Mil­li­ar­den Fran­ken pro Jahr zu er­war­ten. Neben der Al­ters­vor­sor­ge er­for­dern auch an­de­re Be­rei­che wie z.B. die Ge­sund­heit (Prä­mi­en­ver­bil­li­gung), Armee oder Mi­gra­ti­on (Schutz­sta­tus S) immer mehr all­ge­mei­ne Steu­er­mit­tel. An­ge­sichts des hohen Be­rei­ni­gungs­be­darfs hat der Bun­des­rat beim Eck­wer­te­be­schluss der Le­gis­la­tur­fi­nanz­pla­nung Ende No­vem­ber an­ge­kün­digt, dass neben Kür­zun­gen bei den Aus­ga­ben auch ein­nah­me­sei­ti­ge Mass­nah­men – d.h. Steu­er­er­hö­hun­gen – ge­prüft wer­den müs­sen.

13. AHV-Rente ver­grös­sert Fi­nanz­loch beim Bund mas­siv

Eine 13. AHV-Rente würde den Be­rei­ni­gungs­be­darf noch ver­grös­sern. Die In­itia­ti­ve führt bei der AHV zu Mehr­aus­ga­ben von jähr­lich rund 5 Mil­li­ar­den Fran­ken. Weil der Bund einen Fünf­ten der AHV-Aus­ga­ben fi­nan­ziert, müss­te er eine Mil­li­ar­de zu­sätz­lich in die AHV ein­schies­sen. Damit wäre eine Steu­er­er­hö­hung zu­guns­ten des Bun­des­haus­halts wohl erst recht fäl­lig. De­fi­zi­te von drei bis vier Mil­li­ar­den Fran­ken kön­nen nicht mehr über Kür­zun­gen in an­de­ren Be­rei­chen kom­pen­siert wer­den. Zumal dabei stets die­sel­ben Be­rei­che unter Druck kom­men. Im Ge­gen­satz zum Bun­des­bei­trag an die AHV und an­de­ren ge­bun­de­nen Aus­ga­ben sind die Aus­ga­ben für Bil­dung und For­schung, In­ter­na­tio­na­le Zu­sam­men­ar­beit, Si­cher­heit und Land­wirt­schaft nicht ge­setz­lich fest­ge­legt. Mas­si­ve Kür­zun­gen in die­sen Be­rei­chen zu­guns­ten von ge­bun­de­nen So­zi­al­aus­ga­ben füh­ren zu einem Un­gleich­ge­wicht, das fi­nanz­po­li­tisch, aber auch wirt­schaft­lich und ge­sell­schaft­lich nicht ak­zep­ta­bel ist.

Dop­pel­te Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung für AHV und Bund

Des­halb hat der Bun­des­rat be­reits in der Bot­schaft zur In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente hin­sicht­lich der fi­nan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf den Bun­des­haus­halt aus­ge­führt, dass Bun­des­de­fi­zi­te von über drei Mil­li­ar­den nur über Mehr­ein­nah­men zu stem­men seien: «Zur De­ckung der Be­las­tung wäre zum Bei­spiel eine pro­por­tio­na­le Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er um min­des­tens 1 Pro­zent­punkt nötig» (BBI 20225 1485, S. 14). Wenn man be­denkt, dass zur Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente be­reits eine Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung von einem Pro­zent­punkt dis­ku­tiert wird, so könn­te die An­nah­me der In­itia­ti­ve eine dop­pel­te Steu­er­er­hö­hung be­deu­ten: z.B. 1 Pro­zent­punkt für die AHV, 1 Pro­zent­punkt für den Bun­des­haus­halt.

Die Rech­nung ist also ein­fach: Hö­he­re Ren­ten ver­lan­gen eine Steu­er­er­hö­hung. Nicht nur für die AHV, son­dern auch für den Bund. Dabei würde die In­itia­ti­ve für eine 13. AHV-Rente den Hand­lungs­be­darf noch ver­grös­sern. Steu­er­er­hö­hun­gen und hö­he­re Lohn­ab­ga­ben be­las­ten aber just die­je­ni­gen am meis­ten, die be­reits heute mit den stei­gen­den Le­bens­kos­ten kämp­fen. Der saf­ti­ge Preis für alle zeigt ein­mal mehr: Die AHV braucht kei­nen Aus­bau, son­dern eine Re­form, die die Ren­ten nach­hal­tig für die Zu­kunft si­chert.