Sparschwein

13. AHV-Rente: An­pas­sung des Bun­des­bei­trags si­chert Mit­tel für an­de­re wich­ti­ge Auf­ga­ben

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Der Bun­des­rat will die 13. AHV-Rente mit einer Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er fi­nan­zie­ren.
  • Der Bun­des­bei­trag soll vor­über­ge­hend ge­senkt wer­den.
  • Die An­pas­sung des Bun­des­bei­tra­ges ist rich­tig: Der Bund trägt das Kos­ten­wachs­tum der AHV wei­ter­hin mit und si­chert sich gleich­zei­tig knap­pe Mit­tel für an­de­re wich­ti­ge Auf­ga­ben.

Der Bun­des­rat hat die Bot­schaft zur Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente ver­ab­schie­det. Die Bot­schaft ent­hält keine Über­ra­schung: Der Bun­des­rat will die 13. Rente mit einer Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung fi­nan­zie­ren, zudem will er den Bun­des­bei­trag tem­po­rär an­pas­sen. Beide Mass­nah­men hat der Bun­des­rat be­reits im Som­mer als Eck­wer­te be­schlos­sen.

eco­no­mie­su­is­se hatte die 13. Rente ab­ge­lehnt. Die fi­nan­zi­el­len Fol­gen waren vor der Ab­stim­mung be­kannt. Auch mit den neuen und leicht ver­bes­ser­ten AHV-Pro­gno­sen blei­ben sie er­heb­lich. Die 13. Rente kos­tet im Jahr ihrer Ein­füh­rung 2026 4,2 Mil­li­ar­den Fran­ken, im Jahr 2031 be­reits 4,8 Mil­li­ar­den Fran­ken. Auch in den Fol­ge­jah­ren wird die 13. Rente einen Kos­ten­schub bei der AHV ver­ur­sa­chen – und zwar zu­sätz­lich zum Aus­ga­ben­druck, der de­mo­gra­fisch be­dingt so­wie­so be­steht. Die nächs­te gros­se AHV-Re­form, die der Bun­des­rat bis Ende 2026 vor­le­gen muss, ist des­halb nicht nur un­ver­än­dert nötig, son­dern wegen der 13. Rente sogar noch drin­gen­der.

Die Wirt­schaft hat Pläne des Bun­des­rats für eine Fi­nan­zie­rung der 13. Rente über hö­he­re Lohn­ab­ga­ben in der Ver­nehm­las­sung ab­ge­lehnt. Der Bun­des­rat hat die be­rech­tig­ten Be­den­ken be­rück­sich­tigt und einen Kurs­wech­sel voll­zo­gen: die Mehr­kos­ten soll­ten nun über eine An­he­bung der Mehr­wert­steu­er ge­deckt wer­den. Die Wirt­schaft hat die­sen Ent­scheid be­grüsst. Eine Steu­er­er­hö­hung ist immer eine schlech­te Lö­sung. Von allen schlech­ten Lö­sun­gen zur Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente ist diese aber immer noch die beste.

Wel­che Al­ter­na­ti­ven be­ste­hen? Lohn­bei­trä­ge schei­den aus. Sie be­las­ten die werk­tä­ti­ge Be­völ­ke­rung ein­sei­tig und ver­teu­ern den oh­ne­hin hoch­prei­si­gen Wirt­schafts­stand­ort Schweiz zu­sätz­lich. Eben­falls nicht in Frage kom­men neue Steu­ern. Der Bun­des­rat hat sich eben klar und mit guten Grün­den gegen eine neue Fi­nanz­markt­trans­ak­ti­ons­steu­er aus­ge­spro­chen, weil es sol­che Steu­ern beim Bund schon gibt, das Ein­nah­me­po­ten­ti­al be­schränkt ist und die Fi­nan­zie­rung für die AHV zu wenig sta­bil wäre. Auch eine Erb­schafts­steu­er schei­det aus. Diese Steu­er­art ge­hört den Kan­to­nen und das in Frage kom­men­de Sub­strat wird re­gel­mäs­sig mit der Ver­mö­gens­steu­er be­las­tet. Bleibt der vor­läu­fi­ge Ver­zicht auf eine Fi­nan­zie­rung der 13. Rente. Diese Va­ri­an­te würde den AHV-Aus­gleichs­fonds be­las­ten, der über Jahre die Kos­ten der 13. Rente de­cken müss­te. Der Fonds wäre dazu in der Lage, weil er über ge­nü­gend Mit­tel ver­fügt. Al­ler­dings müss­te die Po­li­tik dafür einen Rich­tungs­wech­sel voll­zie­hen: die Hal­tung, dass der AHV-Fonds immer in der Lage sein muss, eine volle Jah­res­ren­ten­zah­lung aus­zu­rich­ten, müss­te auf­ge­ge­ben wer­den, und es müss­te klar­ge­stellt wer­den, dass ein Fonds­stand von bei­spiels­wei­se 75 Pro­zent künf­tig ge­nügt. Das spä­te­re «Wie­der­auf­fül­len» des Fonds wäre in jedem Fall ab­zu­leh­nen. Die Kos­ten der 13. Rente wür­den da­durch le­dig­lich nach hin­ten ver­scho­ben.

Po­si­tiv ist, dass der Bun­des­rat an der vor­über­ge­hen­den Sen­kung des Bun­des­bei­trags fest­hält. Der Bund be­tei­ligt sich an der Fi­nan­zie­rung der 13. Rente, aber nicht im vol­len Um­fang, son­dern le­dig­lich zur Hälf­te. Dies ent­las­tet den unter Druck ste­hen­den Bun­des­haus­halt bzw. führt zu einer etwas we­ni­ger star­ken Mehr­be­las­tung. Auch mit dem an­ge­pass­ten Bei­trag – der AHV-Bun­des­bei­trag soll bis zum In­kraft­tre­ten der ge­plan­ten nächs­ten Re­form von 20,2 Pro­zent auf 19,5 Pro­zent ge­senkt wer­den – stei­gen die Aus­ga­ben des Bun­des für die AHV in den nächs­ten Jah­ren um 3,5 Mil­li­ar­den Fran­ken (2031). Die AHV-Zah­lun­gen sind heute schon die mit Ab­stand fi­nan­zi­ell ge­wich­tigs­te Auf­ga­be des Bun­des (2025: 10,8 Mil­li­ar­den Fran­ken), und daran än­dert sich auch nichts, im Ge­gen­teil. Die de­mo­gra­fi­sche Ent­wick­lung – der Ein­tritt der Ba­by­boo­mer ins Ren­ten­al­ter – drückt die AHV-Kos­ten stark nach oben und der Bund trägt auch bei leicht ge­senk­tem Bei­trag die­ses Kos­ten­wachs­tum mit.

Die An­pas­sung des Bun­des­bei­trags ent­las­tet den Bund jähr­lich um einen Be­trag von zwi­schen 400 bis 500 Mil­lio­nen Fran­ken. Ohne die­sen Bei­trag müss­te das Ent­las­tungs­pa­ket, das im nächs­ten Jahr vor­ge­legt wird, noch grös­ser aus­fal­len bzw. es stün­den we­ni­ger Mit­tel für an­de­re wich­ti­ge Auf­ga­ben zur Ver­fü­gung, zum Bei­spiel für die Auf­rüs­tung der Armee. Mit der Zu­satz­fi­nan­zie­rung ist si­cher­ge­stellt, dass der AHV-Fonds aus­ge­gli­chen bleibt. Die vor­über­ge­hen­de Sen­kung des Bun­des­bei­trags kann die AHV pro­blem­los stem­men.