Sparschwein

13. AHV-Rente: Anpassung des Bundesbeitrags sichert Mittel für andere wichtige Aufgaben

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren.
  • Der Bundesbeitrag soll vorübergehend gesenkt werden.
  • Die Anpassung des Bundesbeitrages ist richtig: Der Bund trägt das Kostenwachstum der AHV weiterhin mit und sichert sich gleichzeitig knappe Mittel für andere wichtige Aufgaben.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verabschiedet. Die Botschaft enthält keine Überraschung: Der Bundesrat will die 13. Rente mit einer Mehrwertsteuererhöhung finanzieren, zudem will er den Bundesbeitrag temporär anpassen. Beide Massnahmen hat der Bundesrat bereits im Sommer als Eckwerte beschlossen.

economiesuisse hatte die 13. Rente abgelehnt. Die finanziellen Folgen waren vor der Abstimmung bekannt. Auch mit den neuen und leicht verbesserten AHV-Prognosen bleiben sie erheblich. Die 13. Rente kostet im Jahr ihrer Einführung 2026 4,2 Milliarden Franken, im Jahr 2031 bereits 4,8 Milliarden Franken. Auch in den Folgejahren wird die 13. Rente einen Kostenschub bei der AHV verursachen – und zwar zusätzlich zum Ausgabendruck, der demografisch bedingt sowieso besteht. Die nächste grosse AHV-Reform, die der Bundesrat bis Ende 2026 vorlegen muss, ist deshalb nicht nur unverändert nötig, sondern wegen der 13. Rente sogar noch dringender.

Die Wirtschaft hat Pläne des Bundesrats für eine Finanzierung der 13. Rente über höhere Lohnabgaben in der Vernehmlassung abgelehnt. Der Bundesrat hat die berechtigten Bedenken berücksichtigt und einen Kurswechsel vollzogen: die Mehrkosten sollten nun über eine Anhebung der Mehrwertsteuer gedeckt werden. Die Wirtschaft hat diesen Entscheid begrüsst. Eine Steuererhöhung ist immer eine schlechte Lösung. Von allen schlechten Lösungen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ist diese aber immer noch die beste.

Welche Alternativen bestehen? Lohnbeiträge scheiden aus. Sie belasten die werktätige Bevölkerung einseitig und verteuern den ohnehin hochpreisigen Wirtschaftsstandort Schweiz zusätzlich. Ebenfalls nicht in Frage kommen neue Steuern. Der Bundesrat hat sich eben klar und mit guten Gründen gegen eine neue Finanzmarkttransaktionssteuer ausgesprochen, weil es solche Steuern beim Bund schon gibt, das Einnahmepotential beschränkt ist und die Finanzierung für die AHV zu wenig stabil wäre. Auch eine Erbschaftssteuer scheidet aus. Diese Steuerart gehört den Kantonen und das in Frage kommende Substrat wird regelmässig mit der Vermögenssteuer belastet. Bleibt der vorläufige Verzicht auf eine Finanzierung der 13. Rente. Diese Variante würde den AHV-Ausgleichsfonds belasten, der über Jahre die Kosten der 13. Rente decken müsste. Der Fonds wäre dazu in der Lage, weil er über genügend Mittel verfügt. Allerdings müsste die Politik dafür einen Richtungswechsel vollziehen: die Haltung, dass der AHV-Fonds immer in der Lage sein muss, eine volle Jahresrentenzahlung auszurichten, müsste aufgegeben werden, und es müsste klargestellt werden, dass ein Fondsstand von beispielsweise 75 Prozent künftig genügt. Das spätere «Wiederauffüllen» des Fonds wäre in jedem Fall abzulehnen. Die Kosten der 13. Rente würden dadurch lediglich nach hinten verschoben.

Positiv ist, dass der Bundesrat an der vorübergehenden Senkung des Bundesbeitrags festhält. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der 13. Rente, aber nicht im vollen Umfang, sondern lediglich zur Hälfte. Dies entlastet den unter Druck stehenden Bundeshaushalt bzw. führt zu einer etwas weniger starken Mehrbelastung. Auch mit dem angepassten Beitrag – der AHV-Bundesbeitrag soll bis zum Inkrafttreten der geplanten nächsten Reform von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent gesenkt werden – steigen die Ausgaben des Bundes für die AHV in den nächsten Jahren um 3,5 Milliarden Franken (2031). Die AHV-Zahlungen sind heute schon die mit Abstand finanziell gewichtigste Aufgabe des Bundes (2025: 10,8 Milliarden Franken), und daran ändert sich auch nichts, im Gegenteil. Die demografische Entwicklung – der Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter – drückt die AHV-Kosten stark nach oben und der Bund trägt auch bei leicht gesenktem Beitrag dieses Kostenwachstum mit.

Die Anpassung des Bundesbeitrags entlastet den Bund jährlich um einen Betrag von zwischen 400 bis 500 Millionen Franken. Ohne diesen Beitrag müsste das Entlastungspaket, das im nächsten Jahr vorgelegt wird, noch grösser ausfallen bzw. es stünden weniger Mittel für andere wichtige Aufgaben zur Verfügung, zum Beispiel für die Aufrüstung der Armee. Mit der Zusatzfinanzierung ist sichergestellt, dass der AHV-Fonds ausgeglichen bleibt. Die vorübergehende Senkung des Bundesbeitrags kann die AHV problemlos stemmen.