Giesskanne mit Geld

AHV-Ren­ten si­chern statt mit der Giess­kan­ne aus­bau­en

Das Wich­tigs­te in Kürze:

  • Weil die AHV lau­fend aus­ge­baut wer­den soll, ver­schlech­tert sich ihre fi­nan­zi­el­le Lage dras­tisch.
  • Zah­len muss das pri­mär die junge und er­werbs­tä­ti­ge Be­völ­ke­rung. Das wi­der­spricht der Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit.
  • Statt wei­te­re teure Aus­bau­vor­ha­ben mit der Giess­kan­ne braucht es jetzt ein hö­he­res Re­fe­renz­ren­ten­al­ter zur lang­fris­ti­gen Si­che­rung der AHV-Ren­ten.

Das Par­la­ment hat grü­nes Licht für die Aus­zah­lung der 13. AHV-Rente ab 2026 ge­ge­ben. Was je­doch noch lange nicht ge­klärt ist, ist die Fi­nan­zie­rung der zu­sätz­li­chen Leis­tun­gen. Die Kos­ten von 4.2 Mil­li­ar­den Fran­ken blei­ben erst mal un­ge­deckt. Damit ver­schlech­tern sich die fi­nan­zi­el­len Per­spek­ti­ven der AHV dras­tisch.

Leis­tungs­aus­bau führt zu hohen De­fi­zi­ten

Der Bun­des­rat hat vor­ge­schla­gen, die Mehr­wert­steu­er für die Fi­nan­zie­rung der 13. Al­ters­ren­te um 0.7 Pro­zent­punk­te zu er­hö­hen. Das ist zwar nicht genug, um die Zu­satz­ren­te auf Dauer zu fi­nan­zie­ren, aber es hätte die Si­tua­ti­on bis 2030 zu­min­dest nicht ver­schlech­tert. Noch bevor die Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente in tro­cke­nen Tü­chern ist, dis­ku­tiert die Po­li­tik nun aber be­reits über den nächs­ten teu­ren Leis­tungs­aus­bau. Eine In­itia­ti­ve der Mitte for­dert, die Pla­fo­nie­rung der Ehe­paar-Ren­ten auf­zu­he­ben. Kos­ten­punkt: gut 4 bis 4.5 Mil­li­ar­den Fran­ken. Auch bei die­ser In­itia­ti­ve fehlt ein Plan, wie die Mehr­aus­ga­ben fi­nan­ziert wer­den sol­len.

Ein­schnei­den­de Mass­nah­men nötig

Im Bun­des­par­la­ment wer­den der­zeit Lö­sun­gen zur Fi­nan­zie­rung der AHV-Leis­tungs­aus­bau­ten ge­prüft. Zur De­bat­te ste­hen Mehr­wert­steu­er­er­hö­hun­gen (z.B. 1 Pro­zent­punkt) und hö­he­re Lohn­bei­trä­ge (z.B. 0.8 Pro­zent­punk­te). Es geht um jähr­li­che Zu­satz­ein­nah­men von über 8 Mil­li­ar­den Fran­ken, die auf die­sem Weg be­schafft wer­den sol­len. Um­ge­rech­net aufs Re­fe­renz­ren­ten­al­ter würde das einer Er­hö­hung von zwei bis drei Jah­ren ent­spre­chen. Das Pi­kan­te daran: trotz die­ser ein­schnei­den­den Mass­nah­men wären nur die zu­sätz­li­chen Leis­tun­gen fi­nan­ziert. Die heute aus­be­zahl­ten Ren­ten wäre damit noch nicht ab­ge­si­chert. Um auch die­sen Grund­be­darf zu ga­ran­tie­ren, wären wei­te­re Mass­nah­men nötig. Ins­ge­samt geht es um rund 10 Mil­li­ar­den Fran­ken, die zu­sätz­lich in die AHV ein­ge­schos­sen wer­den müss­ten.

Steu­er- und Ab­ga­be­ko­ma ver­hin­dern

Sol­che Fi­nan­zie­rungs­lö­sun­gen wer­den Be­völ­ke­rung und Un­ter­neh­men an einen Punkt brin­gen, an dem sie in ein ve­ri­ta­bles Steu­er- und Ab­ga­be­ko­ma zu fal­len dro­hen. Die fi­nan­zi­el­len Frei­hei­ten wür­den spür­bar ein­ge­schränkt. Am stärks­ten be­trof­fen wären die jün­ge­re, ar­bei­ten­de Be­völ­ke­rung und ins­be­son­de­re die Fa­mi­li­en. Wo bei einer der­mas­sen aus­ge­bau­ten AHV die Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit bleibt, ist frag­lich. Zumal der Aus­bau Leis­tun­gen be­trifft, die nach dem Giess­kan­nen­prin­zip aus­be­zahlt wür­den. Was bei allen an­de­ren So­zi­al­ver­si­che­run­gen ein Grund­kri­te­ri­um ist – die Be­darfs­ge­rech­tig­keit – wird bei der AHV zu­neh­mend aus­ge­blen­det.

Ab­si­che­rung statt Leis­tungs­aus­bau

Es sind die jun­gen Ge­ne­ra­tio­nen, die das wich­tigs­te So­zi­al­werk der Schweiz in die Zu­kunft tra­gen müs­sen. Zur Zah­lungs­be­reit­schaft die­ser Ge­ne­ra­tio­nen ist Sorge zu tra­gen. Statt die AHV für alle auf­zu­blä­hen (und damit auch für viele, die nicht auf zu­sätz­li­che Leis­tun­gen an­ge­wie­sen sind), soll den Ver­si­cher­ten der Grund­be­darf im Alter ab­ge­si­chert wer­den. Eine Er­hö­hung des Re­fe­renz­ren­ten­al­ters muss dabei Teil jeder Lö­sung sein. Eine neue Steu­er- und Ab­ga­be­flut für einen AHV-Aus­bau mit der Giess­kan­ne wird die Wirt­schaft nicht mit­tra­gen.