Vernehmlassungsantwort

Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente

Damit die 13. AHV-Rente ab 2026 aus­be­zahlt wer­den kann, muss die Fi­nan­zie­rung ge­re­gelt wer­den. Die Wirt­schaft lehnt jede Er­hö­hung der Lohn­ab­ga­ben zu Las­ten der er­werbs­tä­ti­gen Be­völ­ke­rung ab. Aus Sicht der Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit müs­sen sich die Pen­sio­nier­ten, die von der 13. Rente pro­fi­tie­ren, an der Fi­nan­zie­rung be­tei­li­gen. Darum braucht es eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er. Die Mehr­be­las­tung für den Bund soll vor­über­ge­hend über den AHV-Fonds fi­nan­ziert wer­den.

Wei­te­re Infos fin­den Sie in un­se­rem Ar­ti­kel:

 

Zum Ar­ti­kel