Weltkugel mit Paketen

Grossen Schaden für die Industrie abgewendet

Der Ständerat hat am Montag die BDP-Motion «Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten» abgelehnt. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. Somit können Computer, Pharmazeutika, Werkzeugmaschinen oder Elektrogeräte weiterhin nach Russland, Thailand oder Israel exportiert werden – solange sie nicht für militärische Zwecke eingesetzt werden.

Computer, Pharmazeutika, Werkzeugmaschinen oder Elektrogeräte sind alles Güter, die primär für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt worden sind. Sie können aufgrund ihrer Eigenschaften (z. B. Materialbeschaffenheit oder Leistungsfähigkeit) jedoch auch für militärische Zwecke verwendet werden. Darum werden sie als sogenannte Dual-Use-Güter bezeichnet. Der Export solcher Güter ist im Güterkontrollgesetz geregelt. Die Bundesverwaltung entscheidet im Einzelfall, wann und wohin ein Dual-Use-Gut exportiert werden darf. Dies ist abhängig vom Risiko, ob es für militärische Zwecke verwendet wird oder nicht, und auf Grundlage international harmonisierter Regeln. 

Güter im Wert von mehr als 12 Milliarden Franken betroffen 

Die BDP-Motion «Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten» hatte zum Ziel, die Ausschlusskriterien für den Export der Dual-Use-Güter sinngemäss jenen des Kriegsmaterialgesetzes anzugleichen. Dies hätte den Unterschied zwischen Dual-Use-Gütern und Kriegsmaterialien faktisch aufgehoben. In der Folge hätten Schweizer Unternehmen in Länder wie Russland, Thailand oder Israel gar keine Dual-Use-Güter mehr exportieren dürfen. Für den Export nach China hätte eine ähnlich restriktive Bewilligungspraxis gegolten. Ausserdem hätten für Dual-Use-Güter wohl keine Generalausfuhrbewilligungen mehr erteilt werden können. 

Die Annahme der Motion hätte gravierende Folgen für den Schweizer Wirtschaftsstandort gehabt. Schliesslich gehört die Schweiz weltweit zu den grössten Exporteuren von Dual-Use-Gütern. 2017 wurden Dual-Use-Güter im Wert von 1,7 Milliarden Franken mit Einzelbewilligungen sowie mit einem Warenwert von 12 Milliarden Franken mit Generalausfuhrbewilligungen exportiert. Zusammen entspricht dies zwei Prozent des BIP. 

Motion war ursprünglich Reaktion auf Anpassung der Kriegsmaterialverordnung 

Die Motion wurde ursprünglich als Reaktion auf die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung durch den Bundesrat lanciert. Sie hatte denn auch als weiteres Ziel, die Ausfuhrkriterien aus der Kriegsmaterialverordnung zu streichen und in das Kriegsmaterialgesetz zu überführen. Auch dies beurteilte economiesuisse kritisch, da das Parlament weniger rasch auf Veränderungen reagieren kann. Entsprechend würden die Kriterien der tatsächlichen, aktuellen Risikolage häufig nicht gerecht, beziehungsweise über- oder unterschiessen. 

Von seinem Vorhaben hat der Bundesrat mittlerweile allerdings abgelassen. Gleichzeitig hat die «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» inzwischen bereits 100'000 Unterschriften für die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» gesammelt. Dies war denn auch der Hauptgrund, dass der Ständerat diese – und eine Motion von FDP-Ständerat Raphaël Comte, die ebenfalls die Kontrollen der Kriegsmaterialien verstärken wollte – ablehnte.