Die Ampel

Stel­len Sie sich vor, Sie sind ge­ra­de bei Grün über eine viel­be­fah­re­ne Kreu­zung ge­fah­ren und wer­den un­mit­tel­bar da­nach von der Po­li­zei an­ge­hal­ten. Diese nimmt Ihnen den Füh­rer­schein weg. Sie fra­gen nach dem Grund. Ant­wort: Na, so­eben wurde neben der einen Ampel, die Grün war, eine zwei­te hin­ge­stellt. Und die zwei­te Ampel sei eben auf Rot. Des­halb muss jetzt der Füh­rer­schein ab­ge­nom­men wer­den.

Wenn Ihnen das nicht passe, kön­nen Sie gegen die Ent­schei­dung vor Ge­richt kla­gen. Es sei dann in der Kom­pe­tenz des Ge­richts fest­zu­stel­len, ob Sie tat­säch­lich gegen gel­ten­des Recht ver­stos­sen haben. Wäh­rend der Po­li­zist den Rap­port aus­füllt, ver­su­chen Sie noch dar­auf hin­zu­wei­sen, dass Sie die Kreu­zung seit vie­len Jah­ren immer sehr vor­sich­tig be­fah­ren haben. Und es könne doch nicht sein, dass an der glei­chen Stel­le zwei Am­peln ste­hen und wi­der­sprüch­li­che Ver­kehrs­si­gna­le geben. Doch, es kann sein.

Klar ist die Ge­schich­te sur­re­al. Die Ver­kehrs­teil­neh­mer wür­den sol­che Am­pel­an­la­gen nicht ak­zep­tie­ren und die zu­stän­di­gen Be­hör­den müss­ten den of­fen­sicht­li­chen Feh­ler so­fort kor­ri­gie­ren.

Nicht so in an­de­ren Be­rei­chen. Das zeigt uns das Bei­spiel in Stans. Dort sind die 1939 ge­grün­de­ten Pi­la­tus Flug­zeug­wer­ke AG be­hei­ma­tet. Pi­la­tus ent­wi­ckelt, baut und ver­kauft unter an­de­rem un­be­waff­ne­te Trai­nings­flug­zeu­ge für Luft­waf­fen. Bei jedem sol­chen Auf­trag holt das Un­ter­neh­men eine Ex­port­be­wil­li­gung von der einen Be­hör­de ein. So auch für die Be­stel­lun­gen aus den Ver­ei­nig­ten Emi­ra­ten und aus Saudi-Ara­bi­en. Und trotz gül­ti­ger Ex­port­be­wil­li­gung und er­folg­ter Aus­lie­fe­rung hat eine zwei­te Be­hör­de un­längst ent­schie­den, dass die Pi­la­tus AG die aus­ge­lie­fer­ten Trai­nings­flug­zeu­ge in die­sen bei­den Län­dern nicht un­ter­hal­ten darf. Das wäre etwa so, wie wenn die erste Ampel für den vor­de­ren und die zwei­te Ampel für den hin­te­ren Teil Ihres Wa­gens zu­stän­dig wäre.