Die Ampel

Stellen Sie sich vor, Sie sind gerade bei Grün über eine vielbefahrene Kreuzung gefahren und werden unmittelbar danach von der Polizei angehalten. Diese nimmt Ihnen den Führerschein weg. Sie fragen nach dem Grund. Antwort: Na, soeben wurde neben der einen Ampel, die Grün war, eine zweite hingestellt. Und die zweite Ampel sei eben auf Rot. Deshalb muss jetzt der Führerschein abgenommen werden.

Wenn Ihnen das nicht passe, können Sie gegen die Entscheidung vor Gericht klagen. Es sei dann in der Kompetenz des Gerichts festzustellen, ob Sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen haben. Während der Polizist den Rapport ausfüllt, versuchen Sie noch darauf hinzuweisen, dass Sie die Kreuzung seit vielen Jahren immer sehr vorsichtig befahren haben. Und es könne doch nicht sein, dass an der gleichen Stelle zwei Ampeln stehen und widersprüchliche Verkehrssignale geben. Doch, es kann sein.

Klar ist die Geschichte surreal. Die Verkehrsteilnehmer würden solche Ampelanlagen nicht akzeptieren und die zuständigen Behörden müssten den offensichtlichen Fehler sofort korrigieren.

Nicht so in anderen Bereichen. Das zeigt uns das Beispiel in Stans. Dort sind die 1939 gegründeten Pilatus Flugzeugwerke AG beheimatet. Pilatus entwickelt, baut und verkauft unter anderem unbewaffnete Trainingsflugzeuge für Luftwaffen. Bei jedem solchen Auftrag holt das Unternehmen eine Exportbewilligung von der einen Behörde ein. So auch für die Bestellungen aus den Vereinigten Emiraten und aus Saudi-Arabien. Und trotz gültiger Exportbewilligung und erfolgter Auslieferung hat eine zweite Behörde unlängst entschieden, dass die Pilatus AG die ausgelieferten Trainingsflugzeuge in diesen beiden Ländern nicht unterhalten darf. Das wäre etwa so, wie wenn die erste Ampel für den vorderen und die zweite Ampel für den hinteren Teil Ihres Wagens zuständig wäre.