# 10 / 2016
08.10.2016

Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung: Lö­sun­gen statt Ge­richts­pro­zes­se

Die Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve for­dert zu­sätz­li­che Haf­tungs­be­stim­mun­gen für Un­ter­neh­men, die in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te Men­schen­rech­te und in­ter­na­tio­na­le Um­welt­stan­dards ver­letzt haben. Diese Re­geln wären welt­weit die strengs­ten und führ­ten zu weit­rei­chen­den recht­li­chen, po­li­ti­schen, aber auch wirt­schaft­li­chen Pro­ble­men. Ge­hol­fen wäre damit nie­man­den, denn die Ver­recht­li­chung führt in eine Sack­gas­se, die dem ei­gent­li­chen Ziel mehr scha­det wie nützt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Unternehmensverantwortungs-Initiative wurde im April 2015 von einer breiten Allianz aus über 60 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) lanciert. Sie fordert zusätzliche Haftungsbestimmungen für Unternehmen, wenn Menschenrechte und internationale Umweltstandards nicht eingehalten werden. Die Bestimmungen wären weltweit einzigartig und münden in eine kontraproduktive Verrechtlichung der Diskussion um Menschenrechte und Umweltschutz. Dies führt zu weitreichenden rechtlichen, politischen, aber auch wirtschaftlichen Problemen. Die Initiative ist das falsche Instrument, um soziale oder ökologische Anliegen im Sinne der direktbetroffenen Menschen im Wirtschaftskreislauf zu sichern. Die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen liegt in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Unternehmen, Staat und NGOs sowie in der Verankerung von «Good Governance»-Strukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Position economiesuisse

  • Unternehmen und deren Leitungsorgane sind bereits heute gegenüber nationalen Gesetzgebern wie auch aufgrund internationaler Verpflichtungen verantwortlich für ihr Handeln. Zusätzlich besteht mit dem NKP-Verfahren beim Seco ein etablierter Prozess, um allfällige Missstände zu lösen.
  • Die Initiative mit ihren weitgehenden Sorgfaltspflichten und starren, neuen Haftungsnormen trifft auch die Schweizer KMU stark: direkt und indirekt.
  • Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Umweltstandards müssen international abgestimmt sein. Ein Schweizer Alleingang bringt nichts und schadet der Sache sowie dem Wirtschaftsstandort erheblich.
  • Ein völlig überschiessender Ausbau von Haftungsbestimmungen beschädigt den «Smart Mix». Die konstruktive Diskussion zu unternehmerischer Verantwortung wird in die Gerichtssäle verlagert. Positive Entwicklungen werden abgewürgt. Dies nützt Mensch und Umwelt am wenigsten.

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