# 07 / 2019
19.02.2019

Institutionelles Abkommen Schweiz-EU: Eine Chance für das bilaterale Verhältnis

Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat den mit der EU ausgehandelten Textentwurf für ein Institutionelles Abkommen (InstA) veröffentlicht. Im ersten Quartal 2019 wird nun eine Konsultation der interessierten Kreise durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse will der Bundesrat Mitte Mai 2019 entscheiden, ob er das Abkommen unterzeichnet und dem Parlament zur Ratifikation vorlegt.

economiesuisse unterstützt den Abschluss eines Institutionellen Abkommens mit der EU auf Basis des vorliegenden Textentwurfs, verlangt aber zusätzliche Klarstellungen zum Umfang der Rechtsübernahmepflicht, den staatlichen Beihilfen und der Rolle der Sozialpartner unter dem Entsenderecht der EU.

Das Wichtigste in Kürze

Das Institutionelle Abkommen (InstA) bildet eine solide Basis für die Fortführung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zur EU. Keines der potenziellen Beziehungsmodelle (Isolation, umfassendes Freihandelsabkommen, EWR- oder EU-Mitgliedschaft) erweist sich als eine gleichwertige Alternative zum bilateralen Weg. Denn dieser resultierte ja eigentlich als Plan B zum EWR-Beitritt der Schweiz, den das Stimmvolk 1992 abgelehnt hat. Die innenpolitisch heiklen Themen im bilateralen Verhältnis mit der EU (FlaM, Entsenderecht, Europäische Unionsbürgerrichtlinie, Koordination der Sozialsysteme) werden auch ohne InstA fortbestehen. Mit ihm hätte die Schweiz aber eine bessere Verhandlungsposition als ohne.

Auch eine Verschiebung der Verhandlungen ist keine Option. Ohne Unterzeichnung des Abkommens ist ab Juli 2019 mit massiven wirtschaftlichen Nachteilen für Schweizer Unternehmen zu rechnen.

Position economiesuisse

  • Die Schweizer Wirtschaft hat ein vitales Interesse, den bilateralen Weg mit der EU fortzuführen.
  • Gleichwertige Alternativen zum bestehenden bilateralen Weg sind zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
  • Für die Fortführung des bilateralen Wegs ist der Abschluss eines Institutionellen Abkommens unabdingbar.
  • Das Institutionelle Abkommen wird daher unterstützt.
  • Vor Unterzeichnung sind aber zusätzliche Klarstellungen zum Umfang der Rechtsübernahmepflicht, den staatlichen Beihilfen und der Rolle der Sozialpartner unter dem Entsenderecht der EU notwendig.