# 07 / 2019
19.02.2019

Institutionelles Abkommen Schweiz-EU: Eine Chance für das bilaterale Verhältnis

Forderungen der Wirtschaft

Klarstellungen zum Institutionellen Abkommen

Damit das InstA innenpolitisch eine reelle Chance hat, müssen die Anliegen wichtiger Stakeholder (wie Kantone und Sozialpartner) ernst genommen und vor der Unterzeichnung des Abkommens durch den Bundesrat geklärt werden. economiesuisse verlangt deshalb während der Konsultationsphase vom Bundesrat gegenüber der EU die Klärung folgender drei Punkte:

  • Es braucht eine Klarstellung, dass nur Marktzugangsregeln von der Pflicht zur dynamischen Übernahme durch die Schweiz betroffen sind, insbesondere auch in Bezug auf eine allfällige künftige Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie durch die Schweiz.
  • Es sollte geklärt werden, wie sich die Grundsätze über staatliche Beihilfen auf das schweizerische Subventionsrecht und das föderale System der Schweiz auswirken, insbesondere auch bezüglich einer allfälligen künftigen Unterstellung des Freihandelsabkommens unter das InstA.
  • Es braucht eine Klarstellung, dass das System der Sozialpartnerschaft und der paritätischen Kontrollen durch die Schweizer Sozialpartner nicht eingeschränkt wird.

Eine Nachverhandlung des InstA hat keine Aussicht auf Erfolg und wird deshalb ausdrücklich nicht verlangt.

EU beim Wort nehmen: economiesuisse verlangt Roadmap

Beim Abschluss des InstA sind die Voraussetzungen für eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wiedergegeben. Die bestehenden Abkommen sollten dann rasch aufdatiert und die ausgesetzten Verhandlungen über neue Abkommen zügig zu einem Abschluss gebracht werden.

economiesuisse fordert deshalb den Bundesrat auf, nach der Unterzeichnung zusammen mit der EU-Kommission die Verhandlungen über alle Dossiers anzugehen. In einer Roadmap – im Sinne einer gemeinsamen Absichtserklärung – sollen die nächsten Schritte zu folgenden Kooperationen konkret festgehalten werden:

  • Abschluss des Stromabkommens
  • Anpassung des Abkommens über Technische Handelshemmnisse
  • Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung und Fortsetzung der Anerkennungsverfahren im Finanzbereich
  • Verzicht auf Massnahmen der EU gegen Schweizer Stahl- und Aluminiumexporte
  • Anerkennung der Äquivalenz im Datenschutzbereich
  • Vollassoziierung im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe
  • Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit im öffentlichen Gesundheitswesen
  • Weitere Liberalisierungsschritte zur Teilnahme am europäischen Luftverkehrsmarkt
  • Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Eisenbahnagentur ERA
  • Mitwirkung der Schweiz bei der Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem und Zugang der Schweiz zu den Daten des öffentlichen regulierten Dienstes (PRS)
  • Teilnahme der Schweiz am Rahmenprogramm MEDIA/Kultur der EU

Ausserdem sollten die politischen Kontakte zwischen der Schweiz und der EU mit dem Abschluss des InstA institutionalisiert werden: Zwischen dem Schweizer Aussenminister und dem Kommissar für Nachbarschaftsfragen sollten mehrmals pro Jahr und zwischen dem Schweizer Bundespräsidium und dem Kommissionspräsidium mindestens einmal pro Jahr Treffen stattfinden, damit die wirtschaftlichen Beziehungen auf politischer Ebene vertieft werden können.

Im Hinblick auf künftige Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU ist es wichtig, dass diese nicht zum Nachteil für die Schweiz – und damit auch der EU – geregelt werden. Deshalb empfiehlt economiesuisse dem Bundesrat, eine Nichtdiskriminierungsklausel zwischen der EU und der Schweiz betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zu Grossbritannien zu vereinbaren.