Unternehmenssteuerreform III – wie weiter?

Sicher ist: Der Status quo ist keine Option. Dass eine Reform notwendig ist, wird von keiner Seite bestritten. Der Handlungsdruck ist hoch. International tätige Firmen müssen für ihre Investitionsentscheide wissen, wie das Steuersystem künftig aussehen wird. Für die betroffenen Firmen besteht bereits heute ein erhöhtes Risiko, dass einzelne Staaten steuerliche Gegenmassnahmen einleiten. Ziel muss es deshalb sein, die Rechts- und Planungssicherheit des Steuerstandorts Schweiz möglichst rasch herzustellen und dabei seine internationale Attraktivität zu wahren.

Der Bundesrat hat sich am 22. Februar für ein «geordnetes, aber zügiges» Vorgehen entschieden. Er will Gespräche mit den Parteien führen sowie die Kantone, Gemeinden und Städte einbeziehen ebenso wie die Wirtschaft. Das breit abgestützte Vorgehen ist richtig. Ebenso begrüsst economiesuisse, dass der Bundesrat gewillt ist, zeitnah bis Mitte 2017 die Eckwerte einer neuen Vorlage vorzulegen. Vergangene Woche haben bereits Gespräche mit der Wirtschaft stattgefunden.

Inhaltlich sind die steuersystematischen Anpassungen sowie die Änderungen im nationalen Finanzausgleich unbestritten. Sie ermöglichen einen geordneten Übergang von der heutigen Sonderbesteuerung ins neue Steuersystem.  

Zu Diskussionen führen werden die neuen Steuerinstrumente. Im Ausland werden diese Instrumente angewandt. Die Frage stellt sich, ob man den Kantonen im internationalen Steuerwettbewerb «gleich lange Spiesse» gewähren will.

Die eingehendste Beratung wird absehbar der Frage der Gegenfinanzierung zukommen. Eine konsolidierte Forderung der Gegner der Steuerreform liegt bis heute nicht vor. Je höher Forderungen diesbezüglich ausfallen, desto schwieriger wird sich der Einigungsprozess absehbar gestalten.