Geld waschen

Kommission stärkt Geldwäschereibekämpfung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bekämpfung der Geldwäscherei muss effizient organisiert sein und die Instrumente müssen auf die traditionellen Stärken unseres Landes Rücksicht nehmen.
  • Bei allen diskutierten Anpassungen gilt es eine gute Linie zu finden.
  • Neue Regeln müssen praktikabel sein und gleichzeitig die Gleichwertigkeit mit internationalen Standards und Erwartungen wahren.

economiesuisse anerkennt die grundsätzliche Notwendigkeit, dass die Schweiz die internationalen Entwicklungen im wichtigen Themenfeld der Geldwäschereibekämpfung aufgreift und damit die Integrität des Finanzplatzes noch weiter stärkt. Daher unterstützt sie die Arbeiten des Bundesrates und des Parlamentes mit dem Ziel, Anpassungen an die internationalen Entwicklungen vorzunehmen.

Im Fokus steht die Transparenz bei juristischen Personen

Die Anpassung der Schweizer Geldwäschereibestimmungen bleibt dabei ein dynamischer Prozess. Besonders im Fokus der laufenden Revision steht dabei die Transparenz juristischer Personen sowie die Unterstellung risikobehafteter Beratungstätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz (GwG).

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat am Mittwoch ihre Arbeiten am Entwurf 2 der Vorlage «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» aufgenommen. Sie spricht sich dabei im Grundsatz dafür aus, eine risikobasierte Regelung für Beratungstätigkeiten weiterzuverfolgen. Damit soll die Geldwäschereibekämpfung gezielt auf jene Bereiche fokussiert werden, die tatsächlich erhöhte Risiken aufweisen.

Bereits im letzten Herbst hatte die Kommission entschieden, die Teilrevision des GwG betreffend die Sorgfaltspflichten von Beraterinnen und Beratern von der Vorlage zum Transparenzregister abzuspalten. Statt einer generellen Unterstellung unter das GwG sollte die Verwaltung – in Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen – einen gezielten Vorschlag erarbeiten, der ausschliesslich Kernrisiken abdeckt. Auf Basis der Ergebnisse eines runden Tisches hat die Kommission nun die Beratungen aufgenommen und die vorgeschlagenen Lösungen im Grundsatz begrüsst.

Erfüllung internationaler Anforderungen in der Geldwäschereibekämpfung

Es ist erfreulich, dass hier ein Ansatz gefunden wurde, der Praxis- und Branchenbedürfnisse berücksichtigt. Dadurch, dass nun parallel die RK-N und die RK-S an der wichtigen Vorlage arbeiten ist eine gute Basis dafür geschaffen, dass die Schweiz ihr Geldwäschereidispositiv im Hinblick auf die bevorstehenden Überprüfungen rechtzeitig angemessen modernisieren kann.

Bei allen nun diskutierten Anpassungen gilt es eine gute Linie zu finden. Die Bekämpfung der Geldwäscherei muss effizient organisiert bleiben und die Instrumente müssen dabei auf die traditionellen Stärken unseres Landes Rücksicht nehmen. Neue Regeln sollen dabei insbesondere auch praktikabel sein. Gleichzeitig muss die Gleichwertigkeit mit internationalen Standards und Erwartungen gewahrt werden.