Kreml in Russland

Po­si­ti­on der Wirt­schaft zu Sank­tio­nen ge­gen­über Russ­land

Ent­ge­gen der Be­richt­er­stat­tung in der «Sonn­tags­Zei­tung» am 3. Au­gust 2014 hat sich eco­no­mie­su­is­se nicht für Sank­tio­nen ge­gen­über Russ­land aus­ge­spro­chen.

Die Po­si­ti­on von eco­no­mie­su­is­se um­fasst vier Haupt­punk­te:

- Bei der Er­grei­fung von Wirt­schafts­sank­tio­nen gilt das Pri­mat der Po­li­tik. Lang­fris­tig ist es auch im In­ter­es­se der Wirt­schaft, wenn das Völ­ker­recht durch­ge­setzt wird.

- Russ­land ist für die Schwei­zer Aus­sen­wirt­schaft wich­tig, aber nicht exis­ten­zi­ell.

- Die Schweiz hat dafür zu sor­gen, dass sie nicht für Um­ge­hungs­ge­schäf­te ge­nutzt wird.

- Sei­tens der Schweiz sind keine Rüs­tungs­gü­ter an Russ­land oder die Ukrai­ne zu lie­fern.


Wirt­schafts­sank­tio­nen sind ein star­ker Ein­griff in die Wirt­schafts­frei­heit. Dabei sind – auch im Falle des Ukrai­ne-Kon­flikts – po­li­ti­sche Über­le­gun­gen aus­schlag­ge­bend. Eine Ab­wä­gung der Vor- und Nach­tei­le von Wirt­schafts­sank­tio­nen ist daher in ers­ter Linie Re­gie­rungs­auf­ga­be.

Die Schwei­zer Ex­por­te nach Russ­land be­tra­gen rund 1,5 Pro­zent der Schwei­zer Ge­samt­ex­por­te. Damit ist der rus­si­sche Markt in ge­samt­wirt­schaft­li­cher Hin­sicht wich­tig, aber nicht exis­ten­zi­ell. Der Gross­teil der Schwei­zer Güter, die nach Russ­land ex­por­tiert wer­den, ist nicht Ge­gen­stand in­ter­na­tio­na­ler Sank­tio­nen.

Von Sank­tio­nen be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men könn­ten ver­su­chen, sank­tio­nier­te Ge­schäf­te über ein Dritt­land ab­zu­wi­ckeln. Fak­tisch ist dies je­doch für in­ter­na­tio­nal ope­rie­ren­de Un­ter­neh­men keine Op­ti­on. Staa­ten, die Wirt­schafts­sank­tio­nen er­grif­fen haben, kön­nen diese bei in­ter­na­tio­na­len Un­ter­neh­men ge­gen­über deren Nie­der­las­sun­gen di­rekt kon­trol­lie­ren und durch­set­zen. Die Schweiz hat auf jeden Fall dafür zu sor­gen, dass sie nicht für all­fäl­li­ge Um­ge­hungs­ge­schäf­te miss­braucht wird.

Die Schweiz hat be­reits im Früh­ling 2014 den Ex­port von Rüs­tungs­gü­tern nach Russ­land und in die Ukrai­ne un­ter­bun­den.