Neues Waf­fen­recht: Es steht viel auf dem Spiel

Bun­des­rat und Par­la­ment möch­ten das Waf­fen­recht an­pas­sen, um die Mit­glied­schaft der Schweiz am Schen­gen-Raum zu er­hal­ten. Gegen diese An­pas­sung wurde das Re­fe­ren­dum er­grif­fen. eco­no­mie­su­is­se zeigt mit einem Dos­sier­po­li­tik auf, warum das neue Waf­fen­recht zu­mut­bar und wich­tig für die Schwei­zer Wirt­schaft ist.

Nach den schwe­ren Ter­ror­an­schlä­gen in Eu­ro­pa hat die EU mit einer Richt­li­nie ihr Waf­fen­recht für den Schen­gen-Raum an­ge­passt. Sie möch­te unter an­de­rem den Zu­gang zu halb­au­to­ma­ti­schen Waf­fen er­schwe­ren, da diese als be­son­ders ge­fähr­lich gel­ten. Als as­so­zi­ier­tes Schen­gen-Mit­glied hat sich die Schweiz ver­pflich­tet, sol­che Mass­nah­men im Kampf gegen den Waf­fen­miss­brauch mit­zu­tra­gen. Dabei hatte sie ein Mit­spra­che­recht. So ist es dem Bun­des­rat ge­lun­gen, mit der EU eine Aus­nah­me aus­zu­han­deln, wel­che die Or­don­nanz­waf­fe von den neuen Re­ge­lun­gen aus­nimmt. Trotz­dem wurde gegen das neue Waf­fen­recht das Re­fe­ren­dum er­grif­fen, so dass die Vor­la­ge ver­mut­lich im Mai 2019 zur Ab­stim­mung kommt. eco­no­mie­su­is­se be­zieht mit einem Dos­sier­po­li­tik Stel­lung.

Neues Waf­fen­recht si­chert Schwei­zer Schen­gen-Mit­glied­schaft

Für die Schwei­zer Wirt­schaft ist klar: Das an­ge­pass­te Waf­fen­recht ist wich­tig. Es sieht zu­mut­ba­re An­pas­sun­gen vor und er­hält gleich­zei­tig die wich­ti­ge Schen­gen- und Dub­lin-Mit­glied­schaft der Schweiz. Eine Ab­leh­nung hätte für die Wirt­schaft hohe Kos­ten zur Folge, denn sie würde au­to­ma­tisch dazu füh­ren, dass beide Ab­kom­men aus­ser Kraft tre­ten wür­den. Das ist so im Ab­kom­mens­text ver­an­kert. Weder von Seite der EU noch der Schweiz wäre eine Kün­di­gung not­wen­dig. Un­ab­hän­gi­ge Ex­per­ten schät­zen in die­sem Fall, dass die Schwei­zer pro Kopf bis zu 1’600 Fran­ken pro Jahr an Ein­kom­men ver­lie­ren wür­den. Die Aus­sen­wirt­schaft hätte einen Rück­gang der Ex­por­te von bis zu 5,6 Pro­zent hin­zu­neh­men. Be­son­ders hart tref­fen würde die­ses Sze­na­rio den Tou­ris­mus. Denn ohne die ein­heit­li­chen Schen­gen-Visa wür­den we­ni­ger Tou­ris­ten aus China, In­di­en oder den Golf­staa­ten in die Schweiz rei­sen. Bis zu 530 Mil­lio­nen Fran­ken würde den Tou­ris­mus­be­trie­ben der Schweiz da­durch ent­ge­hen.

Die Schen­gen-Mit­glied­schaft hat aber auch zu einem Si­cher­heits­ge­winn in der Schweiz ge­führt, denn seit­her hat die Po­li­zei Zu­gang zum grenz­über­grei­fen­den Schen­ge­ner In­for­ma­ti­ons­sys­tem (SIS II). Um das­sel­be Si­cher­heits­ni­veau ohne Schen­gen zu ge­währ­leis­ten, müss­te die Schweiz laut einer Stu­die des Eid­ge­nös­si­schen De­par­te­ments für aus­wär­ti­ge An­ge­le­gen­hei­ten (EDA) pro Jahr zu­sätz­li­che 500 Mil­lio­nen Fran­ken auf­wen­den. Da das Schen­gen- di­rekt an das Dub­lin-Ab­kom­men ge­knüpft ist, be­trifft das an­ge­pass­te Waf­fen­recht auch den ge­sam­ten Asyl­be­reich. Auch hier hat die Schweiz bis anhin pro­fi­tiert. Zwi­schen 2009 und 2016 konn­te sie dank Dub­lin Kos­ten in Höhe von 2 Mil­li­ar­den Fran­ken ein­spa­ren.

Ein Waf­fen­recht mit zu­mut­ba­ren An­pas­sun­gen ist im Sinne der gan­zen Schweiz

Wäh­rend das an­ge­pass­te Waf­fen­recht all diese Vor­tei­le auf­recht­er­hält, sieht es zu­mut­ba­re An­pas­sun­gen vor, die We­ni­ge di­rekt be­tref­fen. Sport­schüt­zen kön­nen wei­ter­hin ihrem Hobby nach­ge­hen und halb­au­to­ma­ti­sche Waf­fen kau­fen, wenn sie nach­wei­sen, dass sie in einem Ver­ein sind oder re­gel­mäs­sig schies­sen. Auch Samm­ler kön­nen wei­ter­hin Halb­au­to­ma­ten er­wer­ben, wenn sie diese sach­ge­recht auf­be­wah­ren. Mi­li­tär­an­ge­hö­ri­ge sind nicht be­trof­fen, da die di­rekt von der Armee über­nom­me­ne Or­don­nanz­waf­fe aus­ge­nom­men ist. Und Jäger schies­sen nicht mit halb­au­to­ma­ti­schen Waf­fen. Des­halb sind auch sie nicht be­trof­fen.

Er­fah­ren Sie mehr in un­se­rem neus­ten Dos­sier­po­li­tik.