Frachtcontainer

Massnahmen für den Export: Schweiz muss ihre Verpflichtungen einhalten

economiesuisse begrüsst Massnahmen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Wettbewerbsverzerrende Subventionen und die Stützung einzelner Branchen lehnt der Wirtschaftsdachverband hingegen ab. Insbesondere gilt es darauf zu achten, dass keine internationalen Verpflichtungen missachtet werden.

Derzeit wird auf politischer Ebene laut über Stützungsmassnahmen für die Schweizer Exportwirtschaft nachgedacht. Zu den Rahmenbedingungen, die es dabei zu beachten gilt, zählen auch die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Diesem wichtigen Aspekt für die global ausgerichtete Schweizer Exportwirtschaft wird gegenwärtig aber kaum Beachtung geschenkt. Dabei stehen das GATT-Abkommen der WTO und auch das Freihandelsabkommen mit der EU im Vordergrund:

Der Art. XVI des WTO-GATT-Abkommens sowie das entsprechende Abkommen über Subventionen verbieten mengenwirksame Exportsubventionen. Das Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU von 1972 verbietet in Art. 23 Abs 1.iii klar staatliche Beihilfen, die sich – tatsächlich oder potenziell – verzerrend auf den Wettbewerb auswirken.

Schaden würde Nutzen übersteigen
Die Schweiz kann es sich nicht leisten, wegen gut gemeinter Massnahmen zur Unterstützung von notleidenden Exportunternehmen gegen internationale Verpflichtungen zu verstossen. Sie riskiert, an den Pranger gestellt zu werden mit schwerwiegenden Folgen:

Kleine wie grosse Exportunternehmen sind auf den ungehinderten Marktzugang angewiesen. Im Falle unzulässiger Stützungsmassnahmen der Schweiz bestünde die Gefahr von Retorsionsmassnahmen anderer Staaten. Diese Massnahmen könnten sämtliche Schweizer Exportunternehmen betreffen und wären potenziell sehr schädlich.

Die Reputation der Schweiz als ein Land, das sich an internationale Verpflichtungen hält und ausserhalb der Landwirtschaft Protektionismus ablehnt, würde beschädigt. Dies wäre nachteilig bei Verhandlungen im Rahmen der WTO oder bei Freihandelsabkommen.

In der Praxis kann die Schweiz häufig über die etablierten Kanäle der Wirtschaftsdiplomatie die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen seitens unserer Partnerländer erwirken. Hierbei geht es beispielsweise um unzulässige Behinderungen im tarifären und nicht tarifären Bereich. Diese für die Unternehmen wichtige Arbeit würde erschwert, wenn die Schweiz die eigenen Verpflichtungen missachtet.

Somit wird klar, dass ordnungspolitische Grundsätze in internationalen Verpflichtungen verankert sind. Bei der Entwicklung allfälliger Massnahmen zur Unterstützung unserer Exportwirtschaft sind daher die internationalen Verpflichtungen zwingend einzubeziehen. Missachtet man sie, kann unserer Aussenwirtschaft Schaden entstehen, dessen Ausmass und Dauer den Nutzen der Stützungsmassnahmen übersteigt.