Leistungsausbau gefährdet sichere Altersvorsorge
Die Beschlüsse der vorberatenden Kommission zur Reform «Altersvorsorge 2020» sind für die Schweizer Wirtschaft unverdaulich und in dieser Form nicht annehmbar. Zwar anerkennen der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse den Willen der SGK-S, die überladene bundesrätliche Vorlage zu verbessern und das Generationenprojekt im Ständerat noch vor den Wahlen zu verabschieden. Zur Sicherung einer austarierten und gesunden Altersvorsorge lehnen die beiden Spitzenverbände aber einen teuren Leistungsausbau ab.
Ja zu sicheren Renten, Nein zu teuren Experimenten: Mit dieser Formel setzen sich die Spitzenverbände der Wirtschaft für eine tragfähige und langfristig stabile Altersvorsorge ein. Während die Lösung der Wirtschaft auf den gesicherten Erhalt des gegenwärtigen Leistungsniveaus ausgerichtet ist, nimmt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit ihrer Vorlage massive Mehrkosten für einen Ausbau von Leistungen in Kauf. Die Kommission akzeptiert dabei nicht nur eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente. Mit einer aufgebesserten AHV für Neurentner, welche die Leistungseinbussen in der 2. Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) sogar überkompensiert, schreckt sie darüber hinaus nicht vor einer unbotmässigen Vermischung der 1. und 2. Säule zurück.
Die Spitzen der Wirtschaft appellieren an die Politik, die Realitäten der demografischen Entwicklung, welche die Altersvorsorge langfristig aus den Angeln zu heben drohen, in diesem Generationenprojekt angemessen zu berücksichtigen. Nur wenn der Architekturfehler dieser Reform behoben wird, kann die von der alternden Gesellschaft in der Schweiz ausgelöste Abwärtsspirale mit negativen Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Finanzierungsbasis der Vorsorgewerke aufgehalten werden. Arbeitgeberverband und economiesuisse haben für diese strukturellen Probleme einen praktikablen Weg vorgezeichnet, der eine Stabilisierungsregel für die AHV umfasst (vgl. unten). Mit diesem Vorschlag werden strukturelle Herausforderungen gemeistert, statt bloss mit Geld zugeschüttet.
Ein Dorn im Auge sind den Arbeitgebern zudem sämtliche Massnahmen der SGK-S, die der Wirtschaft unmittelbar neue Kosten aufbürden. So wird die Tatsache ignoriert, dass die hohe Verlässlichkeit der Schweizer Sozialwerke zu einem Grossteil dem anhaltenden Wachstum der letzten Jahrzehnte zu verdanken ist. Dass zusätzliche Lohnbeiträge von 0,3 Prozent herangezogen werden sollen, um eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken zu finanzieren, schwächt nicht nur das Hochlohnland Schweiz dauerhaft. In einer wegen des Frankenschocks ohnehin angespannten Wirtschaftslage sendet eine solche Massnahme auch die falschen Signale an die Unternehmerschaft, die um den Erhalt von sicheren Arbeitsplätzen kämpft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse anerkennen den Willen der SGK-S, das überladene bundesrätliche Generationenprojekt zu verbessern. Die Spitzenverbände der Wirtschaft bieten weiterhin Hand für eine erfolgreiche Reform, mit der das jetzige Niveau der Schweizer Altersvorsorge durch systemkonforme Massnahmen gesichert wird. Sie setzen dabei auf pragmatische und zugleich transparente Reformpakete, die das Fuder nicht überladen. Die Pakete schützen vor Steuererhöhungen auf Vorrat und kommen ohne voreilige Erhöhung des Rentenalters aus.
Sichere Renten dank verdaubarer Portionen mit klaren Prioritäten
Die Wirtschaft fordert eine Aufsplittung der Reform in zwei separate Kernvorlagen.
Vorlage 1 umfasst:
Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter. Daran gekoppelt ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,6 Prozentpunkte.
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in der 2. Säule. Kompensationsmassnahmen (kein Leistungsausbau) sichern das heutige Rentenniveau.
Vorlage 2 umfasst eine Stabilisierungsregel für die AHV:
Schritt 1: Gerät die Rentenfinanzierung in Schieflage, müssen Bundesrat und Parlament stabilisierende Massnahmen ergreifen.
Schritt 2: Gelingt das nicht, greift ein Automatismus: Das Referenz-Rentenalter wird schrittweise um maximal 24 Monate angehoben. Daran gekoppelt ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,4 Prozentpunkte.