Familie

Leis­tungs­aus­bau ge­fähr­det si­che­re Al­ters­vor­sor­ge

Die Be­schlüs­se der vorbe­ra­ten­den Kommissi­on zur Re­form «Al­ters­vor­sor­ge 2020» sind für die Schwei­zer Wirt­schaft unver­daulich und in die­ser Form nicht an­nehmbar. Zwar an­erkennen der Schwei­zeri­sche Arbeitgeberver­band und economie­suisse den Wil­len der SGK-S, die überla­dene bundesrätli­che Vorla­ge zu ver­bes­sern und das Gene­rationen­projekt im Stän­de­rat noch vor den Wah­len zu ver­ab­schieden. Zur Si­cherung ei­ner aus­tarier­ten und gesun­den Al­ters­vor­sor­ge leh­nen die bei­den Spitzenver­bän­de aber ei­nen teu­ren Leis­tungs­ausbau ab.

 

Ja zu si­che­ren Ren­ten, Nein zu teu­ren Experimen­ten: Mit die­ser For­mel set­zen sich die Spitzenver­bände der Wirt­schaft für ei­ne trag­fä­hi­ge und lang­fristig sta­bi­le Al­ters­vor­sor­ge ein. Wäh­rend die Lö­sung der Wirt­schaft auf den ge­si­cher­ten Er­halt des ge­gen­wär­ti­gen Leis­tungs­niveaus aus­gerich­tet ist, nimmt die Kommissi­on für so­zia­le Si­cherheit und Ge­sund­heit des Stän­de­rats (SGK-S) mit ih­rer Vorla­ge mas­si­ve Mehrkos­ten für ei­nen Aus­bau von Leis­tun­gen in Kauf. Die Kommissi­on akzep­tiert dabei nicht nur ei­ne Fi­nanzierung über zusätzli­che Lohn­pro­zen­te. Mit ei­ner auf­gebes­ser­ten AHV für Neu­rent­ner, wel­che die Leis­tungs­einbus­sen in der 2. Säule (Sen­kung des Umwandlungs­sat­zes) sogar über­kom­pen­siert, schreckt sie dar­über hin­aus nicht vor ei­ner un­bot­mäs­si­gen Vermi­schung der 1. und 2. Säule zu­rück. 

Die Spit­zen der Wirt­schaft appellie­ren an die Po­li­tik, die Realitä­ten der demografi­schen Ent­wicklung, wel­che die Al­ters­vor­sor­ge lang­fristig aus den An­geln zu he­ben dro­hen, in die­sem Ge­ne­rationen­projekt angemes­sen zu be­rück­sich­ti­gen. Nur wenn der Ar­chitekturfeh­ler die­ser Re­form beho­ben wird, kann die von der altern­den Ge­sell­schaft in der Schweiz aus­gelöste Ab­wärts­spi­ra­le mit ne­ga­ti­ven Aus­wirkun­gen auf Arbeits­markt und Finanzierungs­basis der Vorsorge­werke auf­ge­hal­ten wer­den. Arbeitgeberver­band und economie­suisse ha­ben für die­se strukturel­len Pro­bleme ei­nen praktika­blen Weg vor­gezeichnet, der ei­ne Stabilisierungs­regel für die AHV um­fasst (vgl. unten). Mit die­sem Vor­schlag wer­den strukturel­le Herausforde­run­gen gemeis­tert, statt bloss mit Geld zuge­schüttet. 

Ein Dorn im Au­ge sind den Ar­beit­ge­bern zudem sämtli­che Massnah­men der SGK-S, die der Wirt­schaft unmit­telbar neue Kos­ten auf­bür­den. So wird die Tatsa­che igno­riert, dass die ho­he Ver­läss­lich­keit der Schwei­zer Sozial­werke zu ei­nem Gross­teil dem anhal­ten­den Wachs­tum der letz­ten Jahr­zehn­te zu ver­danken ist. Dass zusätzli­che Lohnbei­träge von 0,3 Pro­zent her­angezogen wer­den sol­len, um ei­ne Er­hö­hung der AHV-Rente um 70 Fran­ken zu fi­nanzie­ren, schwächt nicht nur das Hoch­lohn­land Schweiz dau­erhaft. In ei­ner weg­en des Frankenscho­cks oh­ne­hin an­ge­spann­ten Wirt­schaftsla­ge sen­det ei­ne sol­che Massnah­me auch die fal­schen Si­gnale an die Un­terneh­merschaft, die um den Er­halt von si­che­ren Arbeits­plät­zen kämpft. Der Schwei­zeri­sche Arbeitgeberver­band und economie­suisse an­erkennen den Wil­len der SGK-S, das überla­dene bundesrätli­che Ge­ne­rationen­projekt zu ver­bes­sern. Die Spitzenver­bän­de der Wirt­schaft bie­ten wei­ter­hin Hand für ei­ne erfolg­rei­che Re­form, mit der das jet­zi­ge Ni­veau der Schwei­zer Al­ters­vor­sor­ge durch systemkon­forme Massnah­men ge­si­chert wird. Sie set­zen dabei auf pragmati­sche und zu­gleich trans­pa­rente Re­formpake­te, die das Fuder nicht überla­den. Die Pake­te schüt­zen vor Steuererhöhun­gen auf Vor­rat und kom­men ohne vor­eilige Er­hö­hung des Ren­ten­al­ters aus. 


Si­che­re Ren­ten dank ver­dauba­rer Por­tio­nen mit kla­ren Prioritä­ten 

Die Wirt­schaft for­dert ei­ne Auf­split­tung der Re­form in zwei separa­te Kernvorla­gen. 

Vorla­ge 1 um­fasst: 

Fest­setzung des Referenz-Ren­ten­al­ters bei 65 Jah­ren für bei­de Ge­schlech­ter. Daran ge­kop­pelt ist ei­ne Er­hö­hung der Mehr­wert­steuer um ma­xi­mal 0,6 Pro­zentpunkte. 

Die Sen­kung des Min­destumwandlungs­sat­zes auf 6,0 Pro­zent in der 2. Säule. Kompensati­onsmassnah­men (kein Leis­tungs­ausbau) si­chern das heu­ti­ge Ren­tenniveau. 

 

Vorla­ge 2 um­fasst ei­ne Stabilisierungs­regel für die AHV: 

Schritt 1: Gerät die Ren­tenfi­nanzierung in Schief­la­ge, müs­sen Bun­des­rat und Parla­ment stabilisieren­de Massnah­men ergrei­fen. 

Schritt 2: Ge­lingt das nicht, greift ein Au­to­ma­tis­mus: Das Referenz-Ren­ten­al­ter wird schritt­wei­se um ma­xi­mal 24 Mo­nate angeho­ben. Daran ge­kop­pelt ist ei­ne Er­hö­hung der Mehr­wert­steuer um ma­xi­mal 0,4 Pro­zentpunkte.