Austausch der Schweizer Wirtschaft mit EU-Steuerdelegation
Vertreter der Schweizer Wirtschaft haben sich heute in Bern mit einer Delegation des Sonderausschusses «TAXE» des EU-Parlaments getroffen. Gegenstand des Treffens, das auf Einladung der EU-Delegation stattfand, war ein Austausch zu Fragen der Unternehmensbesteuerung, namentlich zum Thema Steuerrulings. Die Wirtschaftsvertreter hatten dabei die Gelegenheit, das Schweizer Steuersystem gegenüber der Delegation objektiv darzustellen.
Markus Neuhaus (Mitglied des Vorstands von economiesuisse, Verwaltungsratspräsident PwC und Leiter Fachgruppe Steuern EXPERTsuisse) legte Grundlagen und Praxis des Ruling-Verfahrens in der Schweiz dar. Rulings, steuerliche Vorabbescheide, werden in der Schweiz im Rahmen des geltenden Steuerrechts vergeben, um den Unternehmen Planungssicherheit zu gewähren und den Behörden die Steuerveranlagung zu vereinfachen. Gemäss einem Konkordat der Kantone aus dem Jahr 1948
sind Steuerabkommen («tax deals»), die ungerechtfertigte Steuervorteile vermitteln, verboten. Vorabbescheide, die auf unvollständigen Informationen beruhen, sind für die Steuerbehörden nicht bindend. Ein «Code of Conduct» zwischen Steuerbehörden, Steuerpflichtigen und der Beratung sichert ein faires und professionelles Verfahren.
Frank Marty (Mitglied der Geschäftsleitung, economiesuisse) verwies auf die Vereinbarung
der Schweiz mit der EU von 2014, in der sich die Schweiz verpflichtet, kritisierte Steuerregime aufzuheben – EU-Staaten verzichten im Gegenzug auf Massnahmen gegen Schweizer Firmen. Für die notwendigen Anpassungen des Schweizer Unternehmenssteuerrechts sind für die Schweiz verschiedene Prinzipien wichtig: die Einhaltung der Bundesverfassung (namentlich was die Einhaltung der politischen Prozesse und das Verbot rückwirkender Besteuerung betrifft), die Schweizer Souveränität in Steuerfragen, der Grundsatz «gleich langer Spiesse» im internationalen Steuerwettbewerb und der Verzicht auf eine internationale Harmonisierung der Steuersätze.
Ein fairer Steuerwettbewerb über die Steuersätze muss auch in Zukunft möglich sein. Die Schweizer Wirtschaft unterstützt Bemühungen, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die Schweizer Unternehmensbesteuerung weiterzuentwickeln und nach den jeweils geltenden internationalen Standards auszurichten. Es soll ein «level playing field» herrschen. Die Schweiz soll also weiterhin die gleichen Möglichkeiten haben wie andere Länder.
Martin Zogg (Mitglied der Geschäftsleitung, SwissHoldings) legte dar, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine sehr hohe Dichte international tätiger Unternehmen mit wesentlichen Konzernfunktionen hat. Die international tätigen Unternehmen der Realwirtschaft tragen zu einem Drittel des Schweizer Bruttosozialprodukts bei und schaffen jeden vierten Job. Die Schweiz hat als internationaler Unternehmensstandort eine lange Tradition.
Urs Kapalle (Leiter Finanzpolitik und Steuern, SwissBanking) hob hervor, dass das kürzlich vereinbarte Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ein wichtiger Schritt in Richtung automatischer Informationsaustausch darstellt. Es sei nun wichtig, dass die EU das Abkommen rechtzeitig unterzeichne, damit es zeitgerecht dem Schweizer Parlament unterbreitet werden kann. Zudem würde die Schweizerische Bankiervereinigung es begrüssen, wenn die EU als Ganzes den automatischen Informationsaustausch mit weiteren Ländern abschliessen würde. Die EU sollte dies nicht den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen.