Internationale Steuerkonferenz in Stockholm: Neues zur CCCTB
An einer Tagung des Schwedischen Wirtschaftsverbands (Confederation of Swedish Enterprises) wurden Ende Mai aktuelle internationale Steuerfragen diskutiert. Gesprächsstoff boten insbesondere die jüngsten Aktivitäten der EU im Bereich der Unternehmensbesteuerung.
Konkret ging es an der Tagung um die Wiederaufnahme des CCCTB-Projekts. CCCTB steht für «Common Consolidated Corporate Tax Base» – eine gemeinsame, konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage für den gesamten EU-Raum.
CCCTB ist ein altes Projekt, das im Jahr 2001 lanciert wurde. Einheitliche Regeln für die Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne sollten für Unternehmensgruppen in der EU die Verwaltungskosten senken und Doppelbesteuerungen verhindern. Eine einzige Steuererklärung im gesamten EU-Raum sollte künftig reichen. Innerhalb eines Konzerns hätten Gewinne und Verluste der einzelnen Konzerngesellschaften grenzüberschreitend verrechnet werden können. Eine materielle Harmonisierung der Steuersätze war dagegen nicht das Ziel. Ähnlich wie unter den Schweizer Kantonen hätte, bei formeller Harmonisierung der Besteuerungsregeln, der Steuerwettbewerb bei den Sätzen nach wie vor gespielt.
Das CCCTB-Projekt war von Anfang an anspruchsvoll. Aus über 20 verschiedenen, historisch gewachsenen Steuersystemen sollte eine einheitliche und für alle Staaten akzeptable Lösung erarbeitet werden. Während die technischen Probleme allein nicht zu unterschätzen waren, kamen die politischen Schwierigkeiten noch hinzu. So verlangt die grenzüberschreitende Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten einen völlig neuartigen Ansatz der Steuererhebung. Die Besteuerung kann nicht mehr in jedem Land isoliert stattfinden, sondern muss anhand einer Formel erfolgen, die das konsolidierte Ergebnis auf die verschiedenen Länder verteilt. Die vorgeschlagene Formel hätte teilweise zu erheblichen Verwerfungen in den nationalen Steuersubstraten geführt, mit Gewinnerstaaten auf der einen Seite und Verlierern auf der anderen. Diese formelhafte Zuteilung von Gewinnen («formulary apportionment») war ein Hauptgrund, warum CCCTB trotz einer intensiven Planungsphase nach 2011 nicht mehr vom Fleck kam. Der Paradigmenwechsel weg vom nationalen Besteuerungsrecht gilt als so einschneidend, dass selbst das ebenfalls sehr ambitionierte BEPS-Projekt vor diesem Schritt formell zurückschreckt.
In einer neuen Initiative will die EU-Kommission das Projekt nun aber wieder aufnehmen. Details werden am 17. Juni im Rahmen eines Action Plan on Corporate Taxation bekannt gegeben. Gemäss Darstellung des zuständigen Vertreters der EU-Kommission sollte keine fertige Lösung erwartet werden, sondern eher eine Auslegeordnung für weitere Schritte. So könnte zwar weiterhin eine EU-weit einheitliche Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung angestrebt werden, allerdings ohne eine grenzüberschreitende Konsolidierung. Diese könnte für eine spätere Phase aufgeschoben werden. Als Ersatz wird eine beschränkte grenzüberschreitende Verlustverrechnung diskutiert. Ferner geht es um die Frage, ob eine allfällige Lösung für die Unternehmen freiwillig oder verpflichtend sein soll. Präferiert wird offenbar ein Obligatorium mit Ausnahmen für KMU. Schliesslich soll das Projekt noch mehr auf die Missbrauchsbekämpfung ausgerichtet werden. Dies in klarer Übereinstimmung mit dem BEPS-Projekt, das bezüglich möglicher neuer Standards in Bereichen wie der Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln), der Beschränkung des Schuldzinsenabzugs und der Betriebsstätten-Regelung für die CCCTB ohnehin massgebend sein wird.
Als Nicht-EU-Mitglied wird die Schweiz von der CCCTB nicht direkt betroffen sein. In der EU tätige Schweizer Unternehmen müssten sich mit den neuen Standards aber auseinandersetzen. Vertreter von EU-Unternehmen gaben sich an der Tagung skeptisch, was die Chancen des Projekts betrifft. Ohne die grenzüberschreitende Konsolidierung verlöre das CCCTB für die Wirtschaft klar an Attraktivität. Zudem wurde geltend gemacht, dass gegenüber Drittstaaten wie der Schweiz oder den USA noch immer andere Standards und Regeln berücksichtigt werden müssten, was den Vorteil der Vereinfachung relativiere.