Neues zur CCCTB

In­ter­na­tio­na­le Steu­er­kon­fe­renz in Stock­holm: Neues zur CCCTB

An einer Ta­gung des Schwe­di­schen Wirt­schafts­ver­bands (Con­fe­de­ra­ti­on of Swe­dish En­t­er­pri­ses) wur­den Ende Mai ak­tu­el­le in­ter­na­tio­na­le Steu­er­fra­gen dis­ku­tiert. Ge­sprächs­stoff boten ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ak­ti­vi­tä­ten der EU im Be­reich der Un­ter­neh­mens­be­steue­rung.

Kon­kret ging es an der Ta­gung um die Wie­der­auf­nah­me des CCCTB-Pro­jekts. CCCTB steht für «Com­mon Con­so­li­da­ted Cor­po­ra­te Tax Base» – eine ge­mein­sa­me, kon­so­li­dier­te Kör­per­schafts­steu­er-Be­mes­sungs­grund­la­ge für den ge­sam­ten EU-Raum.

CCCTB ist ein altes Pro­jekt, das im Jahr 2001 lan­ciert wurde. Ein­heit­li­che Re­geln für die Be­rech­nung der steu­er­pflich­ti­gen Ge­win­ne soll­ten für Un­ter­neh­mens­grup­pen in der EU die Ver­wal­tungs­kos­ten sen­ken und Dop­pel­be­steue­run­gen ver­hin­dern. Eine ein­zi­ge Steu­er­er­klä­rung im ge­sam­ten EU-Raum soll­te künf­tig rei­chen. In­ner­halb eines Kon­zerns hät­ten Ge­win­ne und Ver­lus­te der ein­zel­nen Kon­zern­ge­sell­schaf­ten grenz­über­schrei­tend ver­rech­net wer­den kön­nen. Eine ma­te­ri­el­le Har­mo­ni­sie­rung der Steu­er­sät­ze war da­ge­gen nicht das Ziel. Ähn­lich wie unter den Schwei­zer Kan­to­nen hätte, bei for­mel­ler Har­mo­ni­sie­rung der Be­steue­rungs­re­geln, der Steu­er­wett­be­werb bei den Sät­zen nach wie vor ge­spielt.

Das CCCTB-Pro­jekt war von An­fang an an­spruchs­voll. Aus über 20 ver­schie­de­nen, his­to­risch ge­wach­se­nen Steu­er­sys­te­men soll­te eine ein­heit­li­che und für alle Staa­ten ak­zep­ta­ble Lö­sung er­ar­bei­tet wer­den. Wäh­rend die tech­ni­schen Pro­ble­me al­lein nicht zu un­ter­schät­zen waren, kamen die po­li­ti­schen Schwie­rig­kei­ten noch hinzu. So ver­langt die grenz­über­schrei­ten­de Kon­so­li­die­rung von Ge­win­nen und Ver­lus­ten einen völ­lig neu­ar­ti­gen An­satz der Steu­er­er­he­bung. Die Be­steue­rung kann nicht mehr in jedem Land iso­liert statt­fin­den, son­dern muss an­hand einer For­mel er­fol­gen, die das kon­so­li­dier­te Er­geb­nis auf die ver­schie­de­nen Län­der ver­teilt. Die vor­ge­schla­ge­ne For­mel hätte teil­wei­se zu er­heb­li­chen Ver­wer­fun­gen in den na­tio­na­len Steu­er­sub­stra­ten ge­führt, mit Ge­win­ner­staa­ten auf der einen Seite und Ver­lie­rern auf der an­de­ren. Diese for­mel­haf­te Zu­tei­lung von Ge­win­nen («for­mu­la­ry ap­por­ti­onment») war ein Haupt­grund, warum CCCTB trotz einer in­ten­si­ven Pla­nungs­pha­se nach 2011 nicht mehr vom Fleck kam. Der Pa­ra­dig­men­wech­sel weg vom na­tio­na­len Be­steue­rungs­recht gilt als so ein­schnei­dend, dass selbst das eben­falls sehr am­bi­tio­nier­te BEPS-Pro­jekt vor die­sem Schritt for­mell zu­rück­schreckt.

In einer neuen In­itia­ti­ve will die EU-Kom­mis­si­on das Pro­jekt nun aber wie­der auf­neh­men. De­tails wer­den am 17. Juni im Rah­men eines Ac­tion Plan on Cor­po­ra­te Ta­xa­ti­on be­kannt ge­ge­ben. Ge­mäss Dar­stel­lung des zu­stän­di­gen Ver­tre­ters der EU-Kom­mis­si­on soll­te keine fer­ti­ge Lö­sung er­war­tet wer­den, son­dern eher eine Aus­le­ge­ord­nung für wei­te­re Schrit­te. So könn­te zwar wei­ter­hin eine EU-weit ein­heit­li­che Be­mes­sungs­grund­la­ge für die Un­ter­neh­mens­be­steue­rung an­ge­strebt wer­den, al­ler­dings ohne eine grenz­über­schrei­ten­de Kon­so­li­die­rung. Diese könn­te für eine spä­te­re Phase auf­ge­scho­ben wer­den. Als Er­satz wird eine be­schränk­te grenz­über­schrei­ten­de Ver­lust­ver­rech­nung dis­ku­tiert. Fer­ner geht es um die Frage, ob eine all­fäl­li­ge Lö­sung für die Un­ter­neh­men frei­wil­lig oder ver­pflich­tend sein soll. Prä­fe­riert wird of­fen­bar ein Ob­li­ga­to­ri­um mit Aus­nah­men für KMU. Schliess­lich soll das Pro­jekt noch mehr auf die Miss­brauchs­be­kämp­fung aus­ge­rich­tet wer­den. Dies in kla­rer Über­ein­stim­mung mit dem BEPS-Pro­jekt, das be­züg­lich mög­li­cher neuer Stan­dards in Be­rei­chen wie der Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung (CFC-Re­geln), der Be­schrän­kung des Schuld­zin­sen­ab­zugs und der Be­triebs­stät­ten-Re­ge­lung für die CCCTB oh­ne­hin mass­ge­bend sein wird.

Als Nicht-EU-Mit­glied wird die Schweiz von der CCCTB nicht di­rekt be­trof­fen sein. In der EU tä­ti­ge Schwei­zer Un­ter­neh­men müss­ten sich mit den neuen Stan­dards aber aus­ein­an­der­set­zen. Ver­tre­ter von EU-Un­ter­neh­men gaben sich an der Ta­gung skep­tisch, was die Chan­cen des Pro­jekts be­trifft. Ohne die grenz­über­schrei­ten­de Kon­so­li­die­rung ver­lö­re das CCCTB für die Wirt­schaft klar an At­trak­ti­vi­tät. Zudem wurde gel­tend ge­macht, dass ge­gen­über Dritt­staa­ten wie der Schweiz oder den USA noch immer an­de­re Stan­dards und Re­geln be­rück­sich­tigt wer­den müss­ten, was den Vor­teil der Ver­ein­fa­chung re­la­ti­vie­re.