Schweizer Geld

Falsch­be­haup­tung der SP zu Stem­pel- und Mehr­wert­steu­er – Ir­re­füh­rung der Stimm­be­völ­ke­rung

Die SP be­haup­tet, der Fi­nanz­be­reich sei von der Mehr­wert­steu­er aus­ge­nom­men, wes­halb als Aus­gleich die Stem­pel­steu­er fäl­lig würde. Bei Ab­schaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be wür­den Fi­nanz­trans­ak­tio­nen nicht mehr be­steu­ert. Die Be­haup­tung ist mehr­fach falsch.

Ers­tens ent­rich­tet der Fi­nanz­be­reich Mehr­wert­steu­er wie jeder an­de­re Wirt­schafts­sek­tor. Ge­wis­se Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen wie die Kre­dit- und Hy­po­the­kar­ver­ga­be sind von der Mehr­wert­steu­er aus­ge­nom­men. Fi­nanz­in­sti­tu­te er­he­ben in die­sen Fäl­len keine Mehr­wert­steu­er ge­gen­über den Kun­den. Das heisst der Kon­sum die­ser Leis­tun­gen ist von der Mehr­wert­steu­er aus­ge­nom­men. Sämt­li­che Fi­nanz­in­sti­tu­te ent­rich­ten selbst­ver­ständ­lich Mehr­wert­steu­er auf den Leis­tun­gen, die sie von aus­sen, von ex­ter­nen An­bie­tern, be­zie­hen.

Zwei­tens wer­den Fi­nanz­trans­ak­tio­nen von der Um­satz­ab­ga­be be­las­tet. Die­ser so­ge­nann­te «Bör­sens­tem­pel» wird eben­so wie die Stem­pel­ab­ga­be auf Ver­si­che­rungs­prä­mi­en nicht ab­ge­schafft und eine Ab­schaf­fung ist auch nicht ge­plant.

Drit­tens ist die zur De­bat­te ste­hen­de Emis­si­ons­ab­ga­be auf Ei­gen­ka­pi­tal aus his­to­ri­schen Grün­den zwar eine Stem­pel­ab­ga­be, hat aber nichts mit «dem Fi­nanz­be­reich» zu tun. Die Emis­si­ons­ab­ga­be be­trifft die Auf­nah­me von neuem Ei­gen­ka­pi­tal durch Fir­men aller Sek­to­ren.

Vier­tens liegt die Emis­si­on von Ka­pi­tal aus­ser­halb des An­wen­dungs­be­reichs der Mehr­wert­steu­er. Die Ka­pi­tal­ver­ga­be stellt ein so­ge­nann­tes Nich­tent­gelt dar. Wie bei Sub­ven­tio­nen und Spen­den oder auch bei der Ein­zah­lung oder dem Bezug von Bar­geld am Ban­ko­ma­ten fin­det kein Leis­tungs­aus­tausch statt. Eine Mehr­wert­steu­er auf Ei­gen­ka­pi­tal ist des­halb nicht mög­lich. Das Ar­gu­ment, die Emis­si­ons­ab­ga­be stel­le einen Aus­gleich für eine feh­len­de Mehr­wert­steu­er dar, ist falsch.

Steu­er­li­che Be­las­tung des Fi­nanz­sek­tors bleibt gleich

Die Ab­schaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be, über die am 13. Fe­bru­ar ab­ge­stimmt wird, schafft somit kein neues Pri­vi­leg für den Fi­nanz­be­reich. Die steu­er­li­che Be­las­tung des Fi­nanz­sek­tors bleibt un­ver­än­dert. Mit dem Ban­ken- und Ver­si­che­rungs­ge­schäft hat die Emis­si­ons­ab­ga­be nichts zu tun. Trä­ger der Emis­si­ons­ab­ga­be sind viel­mehr pri­va­te An­le­ge­rin­nen und In­ves­to­ren (z.B. Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer), die ihr per­sön­li­ches Ver­mö­gen ris­kie­ren, um Ar­beits­plät­ze, In­no­va­ti­on und neue Ge­schäfts­mo­del­le zu er­schaf­fen. Die Emis­si­ons­ab­ga­be be­straft damit die­je­ni­gen, die nicht auf eine stär­ke­re Ver­schul­dung oder auf steu­er­fi­nan­zier­te Staats­gel­der set­zen, son­dern mit ei­ge­nem Ka­pi­tal Ar­beits­plät­ze si­chern.

Mit ihrer Mehr­wert­steu­er-Ar­gu­men­ta­ti­on führt die SP die Stimm­be­völ­ke­rung in die Irre.