Emissionsabgabe abschaffen

Bundesrat und Parlament wollen mit der Revision der Emissionsabgabe (Stempelsteuer) eine investitionsfeindliche Unternehmensabgabe abschaffen und so den Werkplatz stärken. Konkret gewinnen kleine und grosse Unternehmen, die Eigenkapital aufnehmen und so zum Beispiel ein Sicherheitspolster für Krisenzeiten anlegen.

Unsere Position

Die Emissionsabgabe belastet risikotragendes Eigenkapital. Besonders kontraproduktiv ist sie in Wirtschaftskrisen, wenn die Firmen nach Verlusten auf neues Eigenkapital angewiesen sind.
Das Einschiessen privater Mittel ist in solchen Situationen gegenüber staatlichen Unterstützungsbeiträgen klar vorzuziehen. Die Abschaffung der Emissionsabgabe, die private Finanzierungen bestraft, ist ein langjährig verfolgtes Anliegen der Wirtschaft.

Risikotragendes Eigenkapital ist als Sicherheitskapital notwendig zur Absorbierung von Verlusten und dient der Resilienz der Unternehmen. Eine Abgabe auf Eigenkapital verletzt die Finanzierungsneutralität, fördert die Verschuldung und ist damit volkswirtschaftlich klar schädlich. Weil sie vorab auf der investierten Substanz erhoben wird – unabhängig einer allfälligen Rentabilität – verletzt sie zudem das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Bei rund der Hälfte der von der Emissionsabgabe betroffenen Fälle handelt es sich um Emissionen unterhalb einer Million. Unter Einbezug mittelgrosser Emissionen bis 10 Millionen waren in den letzten Jahren jeweils 80 bis 90 Prozent der betroffenen Firmen KMU. Selbstverständlich tragen die grossen Unternehmen aufgrund ihrer Grösse auch den Grossteil zu den Einnahmen bei. Knapp die Hälfte der Einkünfte entfällt auf rund 30 Unternehmen – etwas über 1 Prozent der abgabenpflichtigen Firmen in einem Jahr. In den Zahlen spiegelt sich die breite Betroffenheit der Wirtschaft. Ab dem einmaligen Freibetrag ist die Zusatzbelastung für alle Unternehmen proportional zur Kapitalerhöhung gleich.

Start-ups, die für ihr Wachstum auf neue Eigenmittel angewiesen sind, müssen die Emissionsabgabe bezahlen, bevor sie unter Umständen auch nur einen Franken an Gewinn erzielt haben. Kleinere Unternehmen sind dabei nicht vor der Abgabe gefeit: Die Schwelle von 1 Million Franken, bis zu der keine Emissionsabgabe bezahlt werden muss, wird erfahrungsgemäss im Lebenszyklus einer Unternehmung rasch übertroffen.