De­struk­ti­ve Linke und halt­lo­se Kri­tik der Wis­sen­schaft

Die Ge­stal­tungs­kraft von SP und Grü­nen be­schränkt sich so­wohl bei der Re­form der AHV als auch bei der Re­form der Ver­rech­nungs­steu­er auf ein NEIN. Beide Vor­la­gen kom­men am 25. Sep­tem­ber zur Ab­stim­mung. Das NEIN wird bei der Ver­rech­nungs­steu­er be­glei­tet durch fal­sche Zah­len und Fake News.

Ers­tens un­ter­schla­gen die Geg­ner, dass das Par­la­ment die Vor­la­ge deut­lich ein­ge­schränkt hat. Nur neu aus­ge­ge­be­ne Ob­li­ga­tio­nen wer­den von der Ver­rech­nungs­steu­er be­freit. Auf den lau­fen­den Ob­li­ga­tio­nen wird die Steu­er wei­ter­hin er­ho­ben. Die Zah­len zu den Aus­fäl­len aus der Bot­schaft sind damit über­holt. Die un­mit­tel­ba­ren Kos­ten sind we­sent­lich tie­fer und über­stei­gen einen zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­trag nicht. Der Bund wird die Re­form auf der Kos­ten­sei­te gar nicht spü­ren.

Zwei­tens un­ter­schla­gen die Geg­ner den Nut­zen der Re­form kom­plett. Laut Bot­schaft des Bun­des­rats über­steigt der Nut­zen der Vor­la­ge (zu­sätz­li­che Steu­er­ein­nah­men) deren Kos­ten (Steu­er­aus­fäl­le) klar. Mit der auf­grund der Ein­schrän­kung auf neue Ob­li­ga­tio­nen stark ver­zö­ger­ten und über viele Jahre ge­streck­ten Kos­ten­wir­kung wird der Nut­zen noch ein­mal deut­li­cher her­vor­tre­ten. Eine an­de­re Re­form mit der­art ge­rin­gen Ri­si­ken und einem so gros­sen, lang­fris­tig an­hal­ten­den Nut­zen muss erst noch ge­fun­den wer­den.

Drit­tens pro­fi­tie­ren auch Bund, Kan­to­ne und Ge­mein­den von tie­fe­ren Zins­kos­ten. Die Ge­mein­we­sen kön­nen sich dank der Re­form güns­ti­ger fi­nan­zie­ren. Das ent­las­tet die öf­fent­li­chen Haus­hal­te und kommt so­wohl den Steu­er­zah­len­den als auch allen, die auf Leis­tun­gen des Staa­tes an­ge­wie­sen sind, zu­gu­te. Davon ist bei der sonst Ser­vice-pu­blic-ver­lieb­ten Lin­ken nichts zu hören.

Tat­sa­che ist: Wer mit hohen Steu­er­aus­fäl­len gegen die Ver­rech­nungs­steu­er­re­form ar­gu­men­tiert, ar­gu­men­tiert un­red­lich. Die Min­der­ein­nah­men wer­den mit Mehr­ein­nah­men mehr als kom­pen­siert. Diese An­nah­me ist plau­si­bel. Die Ver­rech­nungs­steu­er ist der Stein am Hals des Schwei­zer Ka­pi­tal­mark­tes. Er ver­treibt seit Jah­ren und Jahr­zehn­ten das Ge­schäft mit An­lei­hen weit­ge­hend ins Aus­land. Mit der Re­form wird das nicht län­ger der Fall sein. Die Schweiz kann nur ge­win­nen.

Das Pro­blem mit der Ver­rech­nungs­steu­er ist seit Jahr­zehn­ten be­kannt. Schon vor über zehn Jah­ren woll­te der Bun­des­rat eine Re­form auf­glei­sen. Als Folge der Fi­nanz­kri­se be­schränk­te man die Re­form auf einen klei­nen Teil­be­reich. Seit­her lau­fen die Dis­kus­sio­nen und Pla­nun­gen prak­tisch ohne Un­ter­bruch. Wenn es ein Steu­er­pro­blem in der Schweiz im Be­reich des Wirt­schafts­le­bens gibt, bei dem sich ei­gent­lich alle einig sind, dass es ge­löst wer­den muss, dann ist es das­je­ni­ge bei der Ver­rech­nungs­steu­er. Be­stä­tigt haben das ver­schie­de­ne Stu­di­en zu ver­schie­de­nen Zeit­punk­ten.

In den Me­di­en wer­den diese Stu­di­en teil­wei­se kri­ti­siert. Kri­tik ist in Ord­nung. Aber man soll­te auf­zei­gen, wie es bes­ser ge­macht wer­den kann, sonst ist die Kri­tik halt­los. Kri­ti­ke­rin­nen und Kri­ti­ker, auch und ge­ra­de aus der Wis­sen­schaft, soll­ten bes­se­re Wege zei­gen, auch bes­se­re Lö­sun­gen. Das tun sie nicht. Sie kri­ti­sie­ren nur und müs­sen sich dabei selbst Kri­tik ge­fal­len las­sen. So wird be­haup­tet, die Ab­schaf­fung der Emis­si­ons­ab­ga­be auf dem Fremd­ka­pi­tal im Jahr 2011 hätte die be­haup­te­ten po­si­ti­ven Er­geb­nis­se nicht ge­bracht. Auch dies­mal würde das wie­der so sein. Was un­ter­schla­gen wird: Der po­si­ti­ve Ef­fekt die­ser da­ma­li­gen Re­form hing mass­geb­lich von einer zwei­ten Re­form ab. Dar­auf hatte der Bun­des­rat da­mals klar hin­ge­wie­sen. Was war diese zwei­te Re­form? Die Re­form, die jetzt zur Ab­stim­mung steht und die wie kaum eine an­de­re längst fäl­lig ist: die Re­form der Ver­rech­nungs­steu­er.

PS: Die linke Geg­ner­schaft führt gerne be­haup­te­te hö­he­re Steu­er­aus­fäl­le bei einem Zins­an­stieg ins Feld. Dem Bun­des­rat wurde mit ei­ni­ger Ve­he­menz vor­ge­wor­fen, er hätte die Kos­ten der Re­form tief ge­sta­pelt, indem er einen tie­fen Zins­satz von 1,5 Pro­zent an­ge­nom­men hätte. Bei einem Zins­satz von 3,0 oder 4,0 Pro­zent käme die Re­form viel teu­rer. Die Be­haup­tung ist schief, und wird auch vom Bun­des­rat wi­der­legt, aber das ist nicht der Punkt. In einer jüngs­ten Par­la­ments­sit­zung wurde die Ab­schaf­fung des Ei­gen­miet­werts auf pri­vat ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum be­ra­ten. Die Linke lehnt auch diese Re­form ab, wie­der­um mit dem Ver­weis auf hohe Steu­er­aus­fäl­le. Die Steu­er­aus­fäl­le die­ser Re­form fal­len tie­fer aus, je höher der Zins­satz ist; bei einem Zins­satz von 3,0 Pro­zent kann die Re­form auf­kom­mens­neu­tral sein. Für die Steu­er­aus­fallsze­na­ri­en be­zieht sich die Linke aber nicht auf die­ses Zins­ni­veau, son­dern auf ein tie­fe­res Ni­veau, was die Re­form ver­teu­ert. Wo setzt die Linke ihr «mass­geb­li­ches» Zins­ni­veau an? Ein Schelm, der Böses denkt: na­tür­lich bei 1,5 Pro­zent …