Richtungsentscheid in der Klimapolitik
Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes wollen Bund und Parlament die Schweizer Klimapolitik ins neue Jahrzehnt führen. Die Wirtschaft unterstützt die Politik bei der Senkung der Treibhausgasemissionen – allerdings benötigt sie eine wirtschaftsverträgliche Regulierung. Anstelle von Klimafonds und Flugticketabgaben sind echte Lösungsansätze wie ein offenes Zielvereinbarungssystem sowie internationale Koordination gefordert.
Die Umweltkommission des Nationalrats empfiehlt das totalrevidierte CO2-Gesetz zur Annahme. Sie teilt damit die grundsätzlichen Beschlüsse aus dem Ständerat. Auch die Wirtschaft empfiehlt dem Nationalrat, die Vorlage anzunehmen – Anpassungen sind aber notwendig. Nur mit einer wirtschaftsverträglichen Umsetzung kann verhindert werden, dass dem Werkplatz Schweiz einschneidende Wettbewerbsnachteile drohen.
International koordinierte Massnahmen ermöglichen realistisches Inlandziel
economiesuisse unterstützt das CO2-Gesamtreduktionsziel in Höhe von 50 Prozent bis 2030. Für die Zielerreichung ist letztlich die Flexibilität entscheidend. Mit einem 50-Prozent-Inlandziel erhält die Wirtschaft diese Flexibilität. Der Einsatz solcher internationaler Marktmechanismen ist ein integraler Bestandteil des Übereinkommens von Paris. Die flexible Verbindung von Klimaaktionen im In- und Ausland führt zur bestmöglichen und effizientesten Reduktion von Treibhausgasemissionen. Ein höherer Inlandanteil als 50 Prozent würde sich negativ auf die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigungslage in der Schweiz auswirken und dem gesamtwirtschaftlichen Interesse widersprechen.
Zielvereinbarungen sollen allen offenstehen
Der Zugang zum System der Zielvereinbarungen sollte allen Unternehmen uneingeschränkt offenstehen. Mit der Kombination einer moderaten CO2-Abgabe und einer Möglichkeit, Zielvereinbarungen mit Verminderungsverpflichtungen abzuschliessen, werden die grössten Emissionsreduktionen zu geringsten Wettbewerbsnachteilen für die Unternehmen erwirkt. Das Parlament soll daher jegliche Einschränkungen ersatzlos streichen, da sie wertvolle Einsparungen der Unternehmen verunmöglichen. Aus diesem Grund sollen auch die rückerstattungsberechtigten Unternehmen weiterhin an der Rückverteilung teilhaben (= Streichen von Art. 41 Abs. 4). Dadurch lassen sich zusätzliche Unternehmen für eine Zielvereinbarung gewinnen, sodass ihre Wirkung massiv zunimmt.
Die CO2-Abgabe soll auf heutigem Niveau belassen werden
Aktuell ist die CO2-Abgabe auf maximal 120 Franken pro Tonne ausgestossenes CO2 begrenzt. Die Schweiz hat damit schon heute eine der höchsten CO2-Abgaben der Welt. Der Bundesrat schlägt nun eine Erhöhung auf maximal 210 Franken pro Tonne emittiertes CO2 vor. Vor allem KMU-Betrieben entstünden dadurch hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile gegenüber der internationalen Konkurrenz. Um eine Verlagerung der Industrie ins Ausland zu verhindern, soll der Nationalrat die maximale Höhe der CO2-Abgabe auf dem heutigen Wert belassen.
Keine Flugticketabgabe und keine neuen Subventionstöpfe
Eine Flugticketabgabe lehnt economiesuisse weiterhin klar ab. Sie ist klimapolitisch nicht zielführend und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Mit dem Anschluss an das europäische Emissionshandelssystem und dem anstehenden globalen Abkommen CORSIA wurden bereits bessere Lösungen gefunden. Ebenso kritisch steht die Wirtschaft der Schaffung eines unbefristeten Klimafonds – einem eigentlichen Subventionstopf – gegenüber. Besonders problematisch ist, dass dieser Fonds unbefristet sein soll. Die Verteilung solcher Subventionsgelder entspricht einer Zweckentfremdung und ist zu unklar definiert.
Die Corona-Krise bietet keine Lösungen in der Klimapolitik
In jüngster Zeit kamen Forderungen auf, dass bei Massnahmen gegen die Folgen von Corona immer auch die Auswirkungen auf das Klima in Betracht gezogen werden. Die Verknüpfung von staatlichen Hilfsmassnahmen mit sachfremden Bedingungen in der Klimapolitik wäre aber sehr schädlich. Viel sinnvoller ist es, das CO2-Gesetz jetzt langfristig auszugestalten. Eine Vermischung der Bereiche könnte sogar das Gegenteil bewirken, da sie den Spielraum für Investitionen wie zum Beispiel in emissionsärmere Anlagen oder Technologien mittelfristig einschränkt.