Fünf konkrete Vorschläge für mehr CO2-Reduktionen im Inland
Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann die Wirtschaft ihre CO2-Einsparungen nochmals um 50 bis 100 Prozent steigern. economiesuisse schlägt dazu fünf konkrete Massnahmen vor, um das bewährte und erfolgreiche Instrument der Zielvereinbarungen zu verbessern. Die Umweltkommission des Ständerats hat es in der Hand, die bestehenden Hürden auszuräumen.
Im Rahmen der CO2-Revision steht auch das Modell der Zielvereinbarungen zur Debatte. Dieses ausserordentlich erfolgreiche Modell will die Wirtschaft weiterführen und anpassen, damit noch mehr Unternehmen – und die Umwelt – davon profitieren können. Denn mit einer moderaten CO2-Abgabe in Kombination mit Zielvereinbarungen wird mehr Wirkung erzielt und es resultieren auch tiefere Kosten für die Unternehmen. Zielvereinbarungen sind daher ökologisch und ökonomisch immer der sinnvollere Weg. Unter anderem dank diesem Instrument hat die Schweizer Wirtschaft die bisherigen Reduktionsziele für 2020 bereits 2017 erreicht und übertroffen.
Reduktionswirkung im Inland verdoppeln
Gerade mit Blick auf die Reduktionswirkung im Inland ist das Instrument der Zielvereinbarungen für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. economiesuisse geht davon aus, dass mit angemessenen Anpassungen die erwarteten CO2-Einsparungen (Basis Botschaft des Bundesrats), die mit dem Modell der Zielvereinbarungen erzielt werden, um 50 bis 100 Prozent erhöht werden können. Dazu ist es aber notwendig, dass das Erfolgsmodell der Zielvereinbarungen durch die Revision des CO2-Gesetzes ausgebaut wird. Nur mit den geeigneten Rahmenbedingungen kann die Schweizer Wirtschaft ihren Beitrag an die Klimaziele substanziell vergrössern.
Mit den folgenden fünf Gesetzesanpassungen können die Unternehmen in der Schweiz die Wirkung beim Modell der Zielvereinbarungen um 50 bis 100 Prozent erhöhen:
- Ein Modell für alle: Künftig sollen alle Unternehmen die Möglichkeit erhalten, eine Zielvereinbarung abzuschliessen, um damit einen höheren Reduktionsbeitrag zu leisten und im Gegenzug von der Abgabe entlastet zu werden. Daher ist die Erhöhung der Eintrittsschwelle von 15'000 Franken zu streichen.
- Rückverteilung beibehalten: Die rückerstattungsberechtigten Unternehmen mit einer Zielvereinbarung sollen auch weiterhin einen Anteil an der Rückverteilung der Abgabe erhalten und diese Mittel in emissionsmindernde Massnahmen investieren können. Dadurch wird mehr Reduktionswirkung im Inland erzeugt und gleichzeitig kann die Zahl der Unternehmen, die eine Verminderungsverpflichtung eingehen, markant gesteigert werden.
- Übererfüllungen anrechnen: Wenn ein Unternehmen eine grössere CO2-Reduktion erreicht als das Ziel der Verminderungsverpflichtung vorgibt, sollen diese zusätzlich erzielten Einsparungen dem Unternehmen auch angerechnet werden. Diese sogenannten Übererfüllungen müssen angerechnet werden, da es sich dabei um effektiv erzielte CO2-Einsparungen im Inland handelt. Die Anrechnung wirkt dabei als Treiber, mehr zu tun als das Notwendige.
- Flexibilität: Anstelle einer komplizierten Härtefallregelung sollen die Unternehmen bei unerwarteten Umsetzungsschwierigkeiten einen Teil ihrer Verminderungsverpflichtung unkompliziert mittels Reduktionen im Ausland umsetzen können, wie dies bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls möglich war. Das in dieser Periode mögliche Auslandskontingent von acht Prozent wurde damals von den Schweizer Unternehmen nicht einmal hälftig ausgeschöpft.
- Vorleistungen berücksichtigen: Unternehmen sollen für ihre bisher erbrachten Reduktionsleistungen nicht «bestraft» werden. Diese Vorleistungen sollen anerkannt und berücksichtigt werden. Auch das individuell realisierbare Potenzial soll berücksichtigt werden. Zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit sind zudem die spezifischen Eigenheiten zu berücksichtigen. Ansonsten können ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten von Schweizer Unternehmen entstehen.
Diese Anpassungen stellen eine konstruktive Klimapolitik an, die wirkungsorientiert ist. Damit wird im Inland einerseits mehr Reduktionswirkung erzeugt, andererseits können so einseitige Belastungen und Wettbewerbsnachteile vermieden werden.