SVP-Initiative: Angriff auf die Interessen der Wirtschaft
Die SVP Schweiz hat heute ihre sogenannte «Selbstbestimmungsinitiative» eingereicht. Mit dieser Initiative greift die Partei frontal die Interessen der Wirtschaft an, denn sie gefährdet die starke Vernetzung der Schweiz mit der Weltwirtschaft und die Teilnahme unseres Landes am europäischen Binnenmarkt. Eine Annahme der Vorlage würde sich auf Hunderte bestehende Wirtschaftsabkommen auswirken und zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit führen.
Die eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» ist eine gefährliche Mogelpackung: Sie zielt auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und greift gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz an. Künftige bilaterale oder multilaterale Abkommen mit Handelspartnern auf der ganzen Welt werden durch die SVP-Initiative erschwert oder gar verunmöglicht.
Ruf als verlässlicher Vertragspartner gefährdet
Die im Initiativtext enthaltenen Rückwirkungsbestimmungen führen zu einer grossen Rechtsunsicherheit, denn auch bereits bestehende internationale Vereinbarungen werden durch die Initiative infrage gestellt. Insbesondere internationale Abkommen, welche gemäss der bisherigen Praxis nicht dem Referendum unterstanden, sind von der Initiative unmittelbar bedroht. Darunter fallen verschiedene, für die hiesigen Unternehmen bedeutende Verträge wie beispielsweise Investitionsschutz-, Luftverkehrs-, Freihandelsabkommen oder verschiedene bilaterale Verträge mit der EU. Zudem ist der Initiativtext unklar formuliert, was zu weiteren Unsicherheiten bei der Umsetzung führt. Somit können sich internationale Vertragspartner nicht länger auf die Schweiz verlassen.
Schweiz würde international im Abseits stehen
Als kleiner, aber international stark vernetzter Wirtschaftsstandort profitiert unser Land in hohem Mass vom Welthandel und insbesondere von der Integration in den europäischen Binnenmarkt. Eine erfolgreiche Exportnation wie die Schweiz braucht völkerrechtlich geregelte Beziehungen zu ihren Handelspartnern auf der ganzen Welt. Ohne die Möglichkeit, auf der Basis völkerrechtlicher Verträge als Klägerin oder Beklagte internationale Gerichtsverfahren zu nutzen, würden unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb einen wichtigen Mindestschutz im In- und Ausland verlieren und nachhaltig diskriminiert. Das wäre für unsere exportorientierte Volkswirtschaft fatal.