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Star­ker Fran­ken: Bun­des­rat setzt wich­ti­ges Si­gnal gegen hö­he­re Han­dels­schran­ken

economie­suisse be­grüsst, dass sich der Bun­des­rat gegen höhe­re Zölle für gewürz­tes Fleisch aus­ge­spro­chen hat. Ei­ne parla­men­tari­sche In­itiative for­dert zusätzli­che Handels­hemmnis­se zulas­ten der Schwei­zer Un­ternehmen. Die­se wür­den auch die völkerrechtli­chen Ver­pf­lich­tun­gen der Schweiz ver­let­zen.

Die Parla­men­tari­sche In­itiative «Auf­hebung der zoll­tarifli­chen Be­güns­ti­gung der Impor­te von gewürz­tem Fleisch» strebt ei­ne höhe­re Zollbe­las­tung von gewürz­ten Fleisch­produk­ten an. Die Vorla­ge wurde von den Kom­mis­sio­nen für Wirt­schaft und Abga­ben bei­der Räte zur An­nah­me empfoh­len und wird in der kommen­den Herbst­sessi­on vom Natio­nalrat be­han­delt. Heu­te hat der Bun­des­rat be­an­tragt, nicht auf die Vorla­ge einzutre­ten. economie­suisse be­grüsst die­sen An­trag und hat sich in der Ver­nehm­las­sung auch klar gegen die Vorla­ge aus­ge­spro­chen.

Im be­reits durch die star­ke Überbewer­tung des Fran­kens beein­trächtig­ten Um­feld die Han­dels­schran­ken für Import­produkte zu er­hö­hen, ist be­son­ders schäd­lich und falsch. Viel eher soll­ten Han­dels­schran­ken re­du­ziert wer­den, damit die höhe­re Kauf­kraft im Eu­roraum auch ge­nutzt wer­den kann. Ei­ner­seits wären Tro­ckenfleisch­produzen­ten von ei­ner Er­hö­hung der Zollbe­las­tung ne­ga­tiv be­trof­fen, da sie für die Her­stellung ih­rer Pro­dukte auf sol­che Flei­sch­impor­te an­ge­wie­sen sind und die Pro­dukte in direk­ter Kon­kur­renz zu aus­ländi­schem Tro­ckenfleisch, wie bei­spielsweise Bresao­la, ste­hen. Die Ver­teue­rung der Impor­te würde zwangs­läufig zu weite­ren Kostennach­teilen zu­sätz­lich zum Währungs­scho­ck füh­ren.

An­derer­seits ist davon aus­zugehen, dass die geforder­te Aus­deh­nung des Gel­tungs­be­reichs des Kapi­tels 2 des Zoll­tarifs nicht völkerrechts­kon­form ist und die Vorla­ge die Schweiz mit ih­ren Ver­pf­lich­tun­gen im Rah­men der WTO in Kon­flikt brin­gen würde. Un­ge­wiss ist wei­ter, wie sich die Vorla­ge mit dem Agra­rab­kom­men zwi­schen der EU und der Schweiz ver­einba­ren lässt. Und schliess­lich birgt sie das Ri­si­ko, dass die weite­ren Dis­kus­sio­nen der Schweiz mit der EU zum weite­ren Vor­gehen in Marktzugangsfra­gen für Agrar­pro­dukte und Lebens­mit­tel er­schwert wür­den. Dem An­trag des Bundesra­ts ist ent­spre­chend zu fol­gen.