Starker Franken: Bundesrat setzt (wichtiges Signal gegen höhere Handelsschranken)

12.08.2015

Auf einen Blick

economie­suisse begrüsst, dass sich der Bundesrat gegen höhe­re Zölle für gewürz­tes Fleisch aus­ge­spro­chen hat. Ei­ne parla­men­tari­sche In­itiative fordert zusätzli­che Handels­hemmnis­se zulas­ten der Schwei­zer Un­ternehmen. Die­se wür­den auch die völkerrechtli­chen Ver­pf­lich­tun­gen der Schweiz ver­let­zen.

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Die Parla­men­tari­sche In­itiative «Auf­hebung der zoll­tarifli­chen Begünstigung der Impor­te von gewürz­tem Fleisch» strebt ei­ne höhe­re Zollbe­las­tung von gewürz­ten Fleisch­produk­ten an. Die Vorla­ge wurde von den Kommissionen für Wirt­schaft und Abga­ben bei­der Räte zur An­nah­me empfoh­len und wird in der kommen­den Herbst­sessi­on vom Natio­nalrat behandelt. Heu­te hat der Bundesrat be­an­tragt, nicht auf die Vorla­ge einzutre­ten. economie­suisse begrüsst diesen An­trag und hat sich in der Vernehmlassung auch klar gegen die Vorla­ge aus­ge­spro­chen.

Im be­reits durch die starke Überbewer­tung des Frankens beein­trächtig­ten Umfeld die Handelsschranken für Import­produkte zu erhöhen, ist besonders schädlich und falsch. Viel eher soll­ten Handelsschranken reduziert wer­den, damit die höhe­re Kaufkraft im Eu­roraum auch genutzt wer­den kann. Ei­ner­seits wären Tro­ckenfleisch­produzen­ten von ei­ner Erhöhung der Zollbe­las­tung negativ betroffen, da sie für die Her­stellung ih­rer Pro­dukte auf sol­che Flei­sch­impor­te angewiesen sind und die Pro­dukte in direk­ter Konkurrenz zu aus­ländi­schem Tro­ckenfleisch, wie bei­spielsweise Bresaola, stehen. Die Verteuerung der Impor­te würde zwangs­läufig zu weite­ren Kostennach­teilen zusätzlich zum Währungs­scho­ck füh­ren.

An­derer­seits ist davon aus­zugehen, dass die geforder­te Aus­deh­nung des Gel­tungs­be­reichs des Kapi­tels 2 des Zoll­tarifs nicht völkerrechts­kon­form ist und die Vorla­ge die Schweiz mit ih­ren Ver­pf­lich­tun­gen im Rah­men der WTO in Konflikt brin­gen würde. Un­ge­wiss ist wei­ter, wie sich die Vorla­ge mit dem Agrarabkommen zwi­schen der EU und der Schweiz ver­einba­ren lässt. Und schliesslich birgt sie das Risiko, dass die weite­ren Diskussionen der Schweiz mit der EU zum weite­ren Vor­gehen in Marktzugangsfra­gen für Agrar­pro­dukte und Lebens­mit­tel erschwert wür­den. Dem An­trag des Bundesra­ts ist ent­spre­chend zu folgen.

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