Letztes Schuldenschlupfloch bei den Sozialwerken schliessen
Anders als zahlreiche Industriestaaten hat die Schweiz dank der Schuldenbremse nachhaltige und damit solide Finanzen. In den meisten Kantonen kennt man dieses Instrument seit Längerem. Auch der Bund macht seit Einführung der Schuldenbremse vor etwa zehn Jahren gute Erfahrungen mit diesem bewährten Instrument, das erfolgreich auch auf ausserbudgetäre Vorgänge ausgeweitet wurde.
Noch besteht aber ein letztes, besorgniserregend grosses Schuldenschlupfloch auf Bundesstufe: die Sozialversicherungen. Für sie gilt die Schuldenbremse nicht. Die Soziale Wohlfahrt beansprucht jedoch immer mehr Geld. Inzwischen fliesst jeder dritte Franken des Bundesbudgets in die Sozialwerke, von denen mehrere sanierungsbedürftig sind. So hat die Invalidenversicherung 15 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Und auch die AHV steht infolge der demografischen Entwicklung vor finanziellen Herausforderungen. Damit stehen immer weniger Mittel für Investitionen in Bildung und Infrastrukturen zur Verfügung.
Deshalb braucht es in Zukunft auch für die Sozialwerke eine Art Schuldenbremse. economiesuisse hat mit dem Arbeitgeber- und dem Gewerbeverband einen Lösungsvorschlag in die politische Diskussion eingebracht. Stabilisierungsregeln sollen beim Unterschreiten kritischer Schwellen vordefinierte Massnahmen auslösen. Diese müssen den Mittelabfluss bremsen und die Politik zum Erarbeiten einer Sanierungsvorlage verpflichten.
Falsch wäre es, einfach automatische Beitragserhöhungen auszulösen. Dies könnte in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld zu einer zusätzlichen Verschärfung der Lage führen. Deshalb müssen Entscheide über Beitragserhöhungen dem Parlament vorbehalten bleiben, während sich automatische Sofortmassnahmen an den vorhandenen Mitteln zu orientieren haben. Dem ist in der bevorstehenden Diskussion um die Einführung einer Schuldenbremse bei IV und AHV Rechnung zu tragen.