Kartellgesetz: Hüst und Hott vermeiden
Die Revision des Kartellgesetzes quält sich seit zwei Jahren durch die parlamentarischen Instanzen. Im Gegensatz zum Entscheid des Nationalrats will die vorberatende Kommission (WAK) des Ständerats am Eintreten auf die Vorlage festhalten. Politischen Erfolg kann die Revision aber nur haben, wenn sie auf die Lösung der echten Probleme reduziert wird. Sonst werden sich die ablehnenden Stimmen wiederum kumulieren. Der Ständerat kann in der nächsten Session zwar nur über den Grundsatzentscheid befinden. Aber die WAK des Nationalrats kann bereits jetzt eine Fokussierung auf Punkte ausloten, die nach der bisherigen Diskussion unbestritten erscheinen.
Dazu zählen die Berücksichtigung von «Compliance»-Massnahmen in Unternehmen, die Entschädigungen an Zivilparteien, eine Verkürzung der Meldeverfahren, eine Modernisierung der Fusionskontrolle und ein Rechtsschutz beim geplanten Informationsaustausch mit der EU. Damit wird die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch vorbeugende Massnahmen gestärkt und richtige Anreize werden gesetzt. Hier ist das heutige Recht tatsächlich verbesserungswürdig.
Auf die ökonomisch unsinnige Einführung von Lieferverpflichtungen (Art. 7a) oder auf die Änderung der Bestimmungen zu Abreden (Art. 5) sollte hingegen verzichtet werden. Lieferverpflichtungen helfen nicht wie erhofft gegen hohe Preise, führen aber zu Planwirtschaft. Und eine Änderung von Art. 5 wäre gegenüber der geltenden Praxis kein Fortschritt.
Die WAK des Nationalrats ist daher gut beraten, eine Reduktion der komplexen Vorlage auf die echten Probleme vorzunehmen. Dann besteht Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss einer aus ökonomischer Sicht sinnvollen Revision. Nur ein solch verlässliches Kartellgesetz ermöglicht mittelfristig eine gefestigte Gerichtspraxis und schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Schweizer Unternehmen. Ein politisch motiviertes Hüst und Hott aber ist der falsche Weg.