Kar­tell­ge­setz: Hüst und Hott ver­mei­den

Die Re­vi­si­on des Kar­tell­ge­set­zes quält sich seit zwei Jah­ren durch die par­la­men­ta­ri­schen In­stan­zen. Im Ge­gen­satz zum Ent­scheid des Na­tio­nal­rats will die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on (WAK) des Stän­de­rats am Ein­tre­ten auf die Vor­la­ge fest­hal­ten. Po­li­ti­schen Er­folg kann die Re­vi­si­on aber nur haben, wenn sie auf die Lö­sung der ech­ten Pro­ble­me re­du­ziert wird. Sonst wer­den sich die ab­leh­nen­den Stim­men wie­der­um ku­mu­lie­ren. Der Stän­de­rat kann in der nächs­ten Ses­si­on zwar nur über den Grund­satz­ent­scheid be­fin­den. Aber die WAK des Na­tio­nal­rats kann be­reits jetzt eine Fo­kus­sie­rung auf Punk­te aus­lo­ten, die nach der bis­he­ri­gen Dis­kus­si­on un­be­strit­ten er­schei­nen.

Dazu zäh­len die Be­rück­sich­ti­gung von «Com­p­li­an­ce»-Mass­nah­men in Un­ter­neh­men, die Ent­schä­di­gun­gen an Zi­vil­par­tei­en, eine Ver­kür­zung der Mel­de­ver­fah­ren, eine Mo­der­ni­sie­rung der Fu­si­ons­kon­trol­le und ein Rechts­schutz beim ge­plan­ten In­for­ma­ti­ons­aus­tausch mit der EU. Damit wird die Durch­set­zung des Wett­be­werbs­rechts durch vor­beu­gen­de Mass­nah­men ge­stärkt und rich­ti­ge An­rei­ze wer­den ge­setzt. Hier ist das heu­ti­ge Recht tat­säch­lich ver­bes­se­rungs­wür­dig.

Auf die öko­no­misch un­sin­ni­ge Ein­füh­rung von Lie­fer­ver­pflich­tun­gen (Art. 7a) oder auf die Än­de­rung der Be­stim­mun­gen zu Ab­re­den (Art. 5) soll­te hin­ge­gen ver­zich­tet wer­den. Lie­fer­ver­pflich­tun­gen hel­fen nicht wie er­hofft gegen hohe Prei­se, füh­ren aber zu Plan­wirt­schaft. Und eine Än­de­rung von Art. 5 wäre ge­gen­über der gel­ten­den Pra­xis kein Fort­schritt.

Die WAK des Na­tio­nal­rats ist daher gut be­ra­ten, eine Re­duk­ti­on der kom­ple­xen Vor­la­ge auf die ech­ten Pro­ble­me vor­zu­neh­men. Dann be­steht Aus­sicht auf einen er­folg­rei­chen Ab­schluss einer aus öko­no­mi­scher Sicht sinn­vol­len Re­vi­si­on. Nur ein solch ver­läss­li­ches Kar­tell­ge­setz er­mög­licht mit­tel­fris­tig eine ge­fes­tig­te Ge­richts­pra­xis und schafft die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit für die Schwei­zer Un­ter­neh­men. Ein po­li­tisch mo­ti­vier­tes Hüst und Hott aber ist der fal­sche Weg.