US-Ban­ken­streit: Die Ge­rech­tig­keit stirbt zu­erst

Nun hat es die Credit Su­is­se er­wischt: Sie muss 2,8 Mil­li­ar­den Dol­lar zah­len. Manch einer fin­det, dass es die Gross­bank ver­dient hat, end­lich auf den Knien Busse zu tun. Der Gang nach Ca­nos­sa fin­det heute zeit­ge­mäss vor dem US-Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um statt. Hier wird der Show­down per­fekt nach dem Vor­bild eines Hol­ly­wood-Strei­fens in­sze­niert. Auch viele Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer sehen sich ob der Ur­teils­ver­kün­di­gung be­stä­tigt in ihrem Welt­bild. Doch sind die Dinge so ein­fach?

Schaut man etwas ge­nau­er hin, hat das US-Ur­teil zur CS sehr viel mit – ame­ri­ka­ni­schem – Recht, aber wenig mit Ge­rech­tig­keit zu tun. Denn diese ver­langt, dass eine Busse in einer ver­nünf­ti­gen Grös­sen­ord­nung zum Ver­ge­hen eines An­ge­klag­ten steht. Und dass sie in einem fai­ren Ver­fah­ren von einem Ge­richt in Ab­wä­gung aller Um­stän­de aus­ge­spro­chen wird. Statt­des­sen steht die Fi­nan­zie­rung des Staa­tes im Vor­der­grund, wie es auch die Be­tei­li­gung ver­schie­dens­ter Be­hör­den zeigt. So haf­tet dem Ent­scheid der Ge­ruch macht­po­li­tisch be­stimm­ter Will­kür an, der wenig mit «Ge­rech­tig­keit» zu tun hat.

Die USA haben ein ent­schei­den­des Pri­vi­leg: Sie ver­fü­gen über einen rie­si­gen Heim­markt. Hier spielt die Musik. Hier müs­sen alle gros­sen Un­ter­neh­men der Welt prä­sent sein. Es ist also keine Frage des Kön­nens oder Wol­lens, son­dern in vie­len Fäl­len eine des Müs­sens. Die CS muss im US-Markt prä­sent sein, wenn sie eine welt­weit tä­ti­ge Bank sein will. So kön­nen die USA ihr Recht allen auf­zwin­gen. Wie das Bei­spiel We­ge­lin zeigt, kann sich selbst eine Bank, die nicht in die­sem Markt tätig ist, nicht um die US-Re­gu­la­ti­on sche­ren.

Mehr noch: Die Pro­zess­si­tua­ti­on ist so, dass Un­ter­neh­men ein of­fe­nes Ver­fah­ren wegen der Kol­la­te­ral­schä­den (Dauer, Re­pu­ta­ti­ons­scha­den) nicht ris­kie­ren kön­nen und fak­tisch ge­zwun­gen sind, einen Ver­gleich zu ak­zep­tie­ren. So ent­fällt aber die ei­ni­ger­mas­sen ob­jek­ti­ve Ab­wä­gung aller Um­stän­de durch ein un­ab­hän­gi­ges Ge­richt. Der An­klä­ger un­ter­sucht und ent­schei­det zu­gleich. Das mag ef­fi­zi­ent sein – ob es auch ge­recht ist, ist eine ganz an­de­re Frage.