Auf dem Weg zur Rechtssicherheit für die Berggebiete?
Der Bundesrat hat mit dem Beginn der Vernehmlassung zum Ausführungsgesetz der Zweitwohnungsinitiative einen Schritt in Richtung Rechtssicherheit für die Betroffenen getan. economiesuisse hat ihn seit Langem gefordert. Besonders wichtig ist dies im Kontext der Unsicherheiten, die die Auslegung der geltenden Verordnung mit sich bringt, im Nachgang zu den Bundesgerichtsentscheiden vom 22. Mai 2013 und den diversen im Parlament hängigen Vorstössen.
Die Achtung des Volksentscheids ist wichtig. Ebenso zentral ist, dass bei der Umsetzung die in der Verfassung verankerte Eigentumsgarantie, die föderalen Strukturen der Schweiz und ganz besonders die Handlungsfähigkeit der betroffenen Regionen nicht ausgehöhlt werden. Die Zweitwohnungsinitiative trifft mehr als 500 Gemeinden in der Schweiz direkt. Zwei Studien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) decken diese negativen Folgen in aller Deutlichkeit auf. Im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids müssen diese abgemildert werden. Die Initianten haben im Abstimmungskampf diesbezüglich Flexibilität signalisiert.
Dass laut Entwurf die Möglichkeit besteht, weiterhin neue Wohnungen zu bauen, unter der Bedingung, dass sie touristisch bewirtschaftet werden, ist zu begrüssen. Ebenfalls, dass die Umnutzung von wirtschaftlich nicht mehr rentablen Hotelbetrieben möglich sein soll. economiesuisse wird die Vorlage aus einer gesamtwirtschaftlichen Optik prüfen und sich in Abstimmung mit den besonders betroffenen Branchen für eine verfassungskonforme und pragmatische Umsetzung der Volksinitiative einsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober 2013.
Link zum Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Dass laut Entwurf die Möglichkeit besteht, weiterhin neue Wohnungen zu bauen, unter der Bedingung, dass sie touristisch bewirtschaftet werden, ist zu begrüssen. Ebenfalls, dass die Umnutzung von wirtschaftlich nicht mehr rentablen Hotelbetrieben möglich sein soll. economiesuisse wird die Vorlage aus einer gesamtwirtschaftlichen Optik prüfen und sich in Abstimmung mit den besonders betroffenen Branchen für eine verfassungskonforme und pragmatische Umsetzung der Volksinitiative einsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Oktober 2013.
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