Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Än­de­rung des Bun­des­ge­set­zes über die För­de­rung von preis­güns­ti­gem Wohn­raum (Wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz, WFG)

Die heu­ti­ge Form der För­de­rung ge­mein­nüt­zi­ger Wohn­bau­trä­ger ist in­ef­fi­zi­ent und ver­fehlt das Ziel der Un­ter­stüt­zung von Haus­hal­ten mit ge­rin­gen Ein­kom­men. Auch mit der vor­ge­schla­ge­nen Än­de­rung des WFG wird es nicht ge­lin­gen, die Wohn­raum­för­de­rung ziel­ge­rich­tet an Haus­hal­te mit tie­fen Ein­kom­men zu len­ken. Es ent­steht zudem un­nö­ti­ger bü­ro­kra­ti­scher Auf­wand. Di­rekt­zah­lun­gen an Haus­hal­te mit tie­fen Ein­kom­men sind ge­rech­ter und ef­fi­zi­en­ter als Un­ter­stüt­zungs­bei­trä­ge für Ge­bäu­de. An­stel­le der vor­ge­schla­ge­nen Än­de­rung be­für­wor­tet eco­no­mie­su­is­se des­we­gen eine ge­samt­haf­te Über­ar­bei­tung des WFG, wel­che auf dem Prin­zip der Sub­jekt­fi­nan­zie­rung auf­baut.