Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist Teil des bilateralen Wegs
Am 8. März 2013 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz-EU auf Kroatien verabschiedet. Die Wirtschaft befürwortet diese Verhandlungen, da ansonsten der Fortbestand des Abkommens gefährdet wird. Das Abkommen bezieht sich auf die ganze EU, weshalb es jeweils um die neuen EU-Mitgliedsstaaten erweitert wird. Ohne diese Anpassung wäre das gesamte Paket der Bilateralen Verträge I gefährdet.
Heute profitieren rund 510 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und alle Schweizerinnen und Schweizer von der Personenfreizügigkeit. Mit dem Beitritt Kroatiens per 1. Juli 2013 wird die Bevölkerung der EU um rund ein Prozent wachsen. Die Schweiz verfügt seit Mitte der 1990er-Jahre über eine relativ grosse kroatische Gemeinschaft. Ihr Anteil an der Bevölkerung nimmt aber seit einigen Jahren stetig ab: Ende 2011 lebten noch knapp 33‘000 kroatische Staatsangehörige in der Schweiz.
Sowohl bei der EU-8-Erweiterung als auch bei der EU-2-Erweiterung konnte die Schweiz – gleich wie die EU-Staaten – eine insgesamt siebenjährige Übergangsfrist für Beschränkungen im Arbeitsmarkt beibehalten und so eine geregelte und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes gewährleisten. Zudem wurde der Schweiz die spezielle Schutzklausel (Ventilklausel) auf drei weitere Jahre gewährt, die es erlaubt, bei einer überschiessenden Zunahme die Zuwanderung zu begrenzen. Vergleichbare Regelungen sind nun auch bei den Verhandlungen über die Erweiterung des Abkommens auf Kroatien zu vereinbaren.
economiesuisse ist sich bewusst, dass das Bevölkerungswachstum in der Schweiz neben Wohlstandsvorteilen auch negative Begleiterscheinungen aufweist. Diese sind ernst zu nehmen. Wirksame Lösungen müssen durch strukturelle Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität angepackt werden. Der Wirtschaftsdachverband ist bereit, sich an der Entwicklung und Umsetzung solcher Lösungen aktiv zu beteiligen.