Menschen füllen gemeinsam Formular aus

Erb­schafts­steu­er: Un­gül­tig­keit wohl vom Tisch

Geht es nach der Staats­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on des Stän­de­rats, kann die Erb­schafts­steu­er­initia­ti­ve für gül­tig er­klärt wer­den. Es ist be­reits die zwei­te Kom­mis­si­on, die zu die­sem Re­sul­tat kommt. Für die Wirt­schaft ist wich­tig, dass die Vor­la­ge vom Par­la­ment nun zügig be­han­delt wird. Un­ter­neh­men brau­chen drin­gend Rechts­si­cher­heit – eine Ab­stim­mung im Juni 2015 wäre wün­schens­wert.

Heute ist ab­so­lut un­klar, wie die Erb­schafts­steu­er­initia­ti­ve bei einer An­nah­me um­ge­setzt würde. Un­ter­neh­men sol­len von Er­leich­te­run­gen pro­fi­tie­ren – so steht es im In­itia­tiv­text. Nur wie diese aus­se­hen wer­den, ist über­haupt nicht ge­re­gelt. Das Par­la­ment müss­te – nach einem all­fäl­li­gen Ja – erst ein Aus­füh­rungs­ge­setz er­las­sen. Diese lange Zeit der Rechts­un­si­cher­heit ist für Un­ter­neh­mer und ihre Fa­mi­li­en schäd­lich. Sie wis­sen weder wie die In­itia­ti­ve um­ge­setzt wird, noch wann mit den Neue­run­gen zu rech­nen ist. Ein­zig bei Schen­kun­gen ist ge­re­gelt, dass sie rück­wir­kend auf den 1. Ja­nu­ar 2012 mit 20 Pro­zent be­las­tet wür­den. Es ist des­halb wich­tig, dass das Par­la­ment die In­itia­ti­ve nun so rasch wie mög­lich ma­te­ri­ell be­han­delt und es keine wei­te­ren Ver­zö­ge­run­gen mehr gibt. Das Volk soll spä­tes­tens im Juni 2015 über die In­itia­ti­ve ab­stim­men kön­nen. Das ist mög­lich, nach­dem die Un­gül­tig­keits­er­klä­rung nun wahr­schein­lich vom Tisch ist, da auch eine zwei­te stän­de­rät­li­che Kom­mis­si­on zum Schluss ge­kom­men ist, dass die Vor­la­ge ge­mäss den heute gel­ten­den Kri­te­ri­en für gül­tig er­klärt wer­den kann.

eco­no­mie­su­is­se wird die Vor­la­ge in­ten­siv be­kämp­fen. Sie be­droht Zehn­tau­sen­de Un­ter­neh­men – vor allem Fa­mi­li­en-KMU – und ihre Ar­beits­plät­ze. Wenn die Un­ter­neh­mer für die Be­zah­lung der hohen Steu­er Geld auf­wer­fen müs­sen, fehlt es im Be­trieb für In­no­va­ti­on und die Schaf­fung oder den Er­halt von Ar­beits­plät­zen. Eine un­halt­ba­re Si­tua­ti­on, die kei­nem etwas nützt. Schon gar nicht der AHV. Ent­ge­gen den Ver­spre­chen der In­iti­an­ten kann unser wich­tigs­tes So­zi­al­werk auf die­sem Weg nicht nach­hal­tig ge­si­chert wer­den. Die AHV braucht eine grund­le­gen­de Re­form. Die Wirt­schaft hat hier be­reits einen kon­struk­ti­ven Vor­schlag un­ter­brei­tet. Auch die Kan­to­ne sind gegen die In­itia­ti­ve. Sie würde ihnen nicht nur Kom­pe­ten­zen, son­dern auch Steu­er­sub­strat ent­zie­hen. Der er­folg­rei­che Fö­de­ra­lis­mus be­fin­det sich ein­mal mehr unter lin­kem Be­schuss. eco­no­mie­su­is­se wird ihn ve­he­ment ver­tei­di­gen.

Die Volks­in­itia­ti­ve will eine Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er auf Bun­des­ebe­ne ein­füh­ren. Nach­läs­se von über zwei Mil­lio­nen Fran­ken sol­len mit einem Steu­er­satz von 20 Pro­zent be­steu­ert wer­den. Schen­kun­gen von über 20'000 Fran­ken pro Jahr und Per­son wer­den – dies rück­wir­kend auf den 1. Ja­nu­ar 2012 – eben­falls be­steu­ert. Der Er­trag der Steu­er soll zu zwei Drit­teln an den Aus­gleichs­fonds der AHV und zu einem Drit­tel an die Kan­to­ne gehen. Die Steu­er­ho­heit wird den Kan­to­nen zwar ent­zo­gen, für die Er­he­bung und Ver­an­la­gung blei­ben sie je­doch zu­stän­dig.