Erbschaftssteuer: Ungültigkeit wohl vom Tisch
Geht es nach der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, kann die Erbschaftssteuerinitiative für gültig erklärt werden. Es ist bereits die zweite Kommission, die zu diesem Resultat kommt. Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Vorlage vom Parlament nun zügig behandelt wird. Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit – eine Abstimmung im Juni 2015 wäre wünschenswert.
Heute ist absolut unklar, wie die Erbschaftssteuerinitiative bei einer Annahme umgesetzt würde. Unternehmen sollen von Erleichterungen profitieren – so steht es im Initiativtext. Nur wie diese aussehen werden, ist überhaupt nicht geregelt. Das Parlament müsste – nach einem allfälligen Ja – erst ein Ausführungsgesetz erlassen. Diese lange Zeit der Rechtsunsicherheit ist für Unternehmer und ihre Familien schädlich. Sie wissen weder wie die Initiative umgesetzt wird, noch wann mit den Neuerungen zu rechnen ist. Einzig bei Schenkungen ist geregelt, dass sie rückwirkend auf den 1. Januar 2012 mit 20 Prozent belastet würden. Es ist deshalb wichtig, dass das Parlament die Initiative nun so rasch wie möglich materiell behandelt und es keine weiteren Verzögerungen mehr gibt. Das Volk soll spätestens im Juni 2015 über die Initiative abstimmen können. Das ist möglich, nachdem die Ungültigkeitserklärung nun wahrscheinlich vom Tisch ist, da auch eine zweite ständerätliche Kommission zum Schluss gekommen ist, dass die Vorlage gemäss den heute geltenden Kriterien für gültig erklärt werden kann.
economiesuisse wird die Vorlage intensiv bekämpfen. Sie bedroht Zehntausende Unternehmen – vor allem Familien-KMU – und ihre Arbeitsplätze. Wenn die Unternehmer für die Bezahlung der hohen Steuer Geld aufwerfen müssen, fehlt es im Betrieb für Innovation und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Eine unhaltbare Situation, die keinem etwas nützt. Schon gar nicht der AHV. Entgegen den Versprechen der Initianten kann unser wichtigstes Sozialwerk auf diesem Weg nicht nachhaltig gesichert werden. Die AHV braucht eine grundlegende Reform. Die Wirtschaft hat hier bereits einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet. Auch die Kantone sind gegen die Initiative. Sie würde ihnen nicht nur Kompetenzen, sondern auch Steuersubstrat entziehen. Der erfolgreiche Föderalismus befindet sich einmal mehr unter linkem Beschuss. economiesuisse wird ihn vehement verteidigen.
Die Volksinitiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen. Nachlässe von über zwei Millionen Franken sollen mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden. Schenkungen von über 20'000 Franken pro Jahr und Person werden – dies rückwirkend auf den 1. Januar 2012 – ebenfalls besteuert. Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die Steuerhoheit wird den Kantonen zwar entzogen, für die Erhebung und Veranlagung bleiben sie jedoch zuständig.