Unklare neue Steuerwelt
Die OECD hat erste Massnahmen zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen durch multinationale Unternehmen präsentiert. Der grosse Wurf ist (noch) nicht gelungen, viele Fragen bleiben offen. Die Schweiz ist bis jetzt noch kaum betroffen. Eine Weiterentwicklung des Schweizer Steuersystems ist jedoch nötig, um die Angreifbarkeit zu verringern.
Die Ambitionen der OECD im Rahmen des Projekts gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) sind riesig und sie wurden erwartungsgemäss nicht vollständig erfüllt. Selbstbewusst wurden zwar die Berichte zu sieben von 15 Massnahmen, die dieses Jahr abgeschlossen werden sollten, präsentiert. Bei genauerem Hinsehen bleiben jedoch viele Fragen offen. So wurde festgestellt, dass die digitale Wirtschaft nicht von der restlichen Wirtschaft getrennt werden kann, da die Wirtschaft insgesamt zunehmend digital funktioniert. Auf Regeln für Lizenzboxen konnte man sich noch nicht einigen. Technische Kommentare zur Umsetzung der Empfehlungen gegen hybride Finanzkonstrukte sowie zur Übermittlung der Informationen aus dem country-by-country reporting folgen erst im nächsten Jahr. Die Empfehlungen gegen den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen müssen noch verbessert werden, damit Investitionen und Handel nicht beeinträchtigt werden. Und die künftigen Transferpreisregeln zu Immaterialgütern werden ebenfalls erst 2015 definitiv festgelegt.
Dass eine Einigung unter 44 Staaten (Industrie-, Schwellen- sowie auch Entwicklungsländer) mit sehr unterschiedlichen Interessen schwerfällt, ist nicht überraschend. Aber selbst wenn sie gelingt, besteht das Resultat lediglich aus Empfehlungen. Die Implementierung in nationales Recht sowie in Doppelbesteuerungsabkommen ist damit noch nicht getan. Angesichts der grossen Anzahl von geplanten Änderungen, des zusätzlichen administrativen Aufwands und der Datenflut, die hier produziert wird, ist zudem fraglich, ob die nationalen Steuerbehörden überhaupt imstande sind, die Massnahmen wie vorgesehen umzusetzen.
Da die Massnahmen noch wenig konkret sind, ist die Schweiz bis jetzt kaum betroffen. Eines ist jedoch klar: Gewisse Regimes, die früher akzeptiert waren, sind es heute nicht mehr. Mit den kantonalen Statusgesellschaften steht die Schweiz zunehmend exponiert da. Das Steuersystem muss weiterentwickelt werden, um die Angreifbarkeit zu verringern und um zu verhindern, dass die Schweiz erneut an den Steuerpranger gestellt wird. Nur so kann die Rechts- und Planungssicherheit und damit eine ausgewiesene Stärke des Standorts Schweiz erhalten werden.
Dass eine Einigung unter 44 Staaten (Industrie-, Schwellen- sowie auch Entwicklungsländer) mit sehr unterschiedlichen Interessen schwerfällt, ist nicht überraschend. Aber selbst wenn sie gelingt, besteht das Resultat lediglich aus Empfehlungen. Die Implementierung in nationales Recht sowie in Doppelbesteuerungsabkommen ist damit noch nicht getan. Angesichts der grossen Anzahl von geplanten Änderungen, des zusätzlichen administrativen Aufwands und der Datenflut, die hier produziert wird, ist zudem fraglich, ob die nationalen Steuerbehörden überhaupt imstande sind, die Massnahmen wie vorgesehen umzusetzen.
Da die Massnahmen noch wenig konkret sind, ist die Schweiz bis jetzt kaum betroffen. Eines ist jedoch klar: Gewisse Regimes, die früher akzeptiert waren, sind es heute nicht mehr. Mit den kantonalen Statusgesellschaften steht die Schweiz zunehmend exponiert da. Das Steuersystem muss weiterentwickelt werden, um die Angreifbarkeit zu verringern und um zu verhindern, dass die Schweiz erneut an den Steuerpranger gestellt wird. Nur so kann die Rechts- und Planungssicherheit und damit eine ausgewiesene Stärke des Standorts Schweiz erhalten werden.