Un­kla­re neue Steu­er­welt

Die OECD hat erste Mass­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Ge­winn­ver­schie­bun­gen durch mul­ti­na­tio­na­le Un­ter­neh­men prä­sen­tiert. Der gros­se Wurf ist (noch) nicht ge­lun­gen, viele Fra­gen blei­ben offen. Die Schweiz ist bis jetzt noch kaum be­trof­fen. Eine Wei­ter­ent­wick­lung des Schwei­zer Steu­er­sys­tems ist je­doch nötig, um die An­greif­bar­keit zu ver­rin­gern.
Die Am­bi­tio­nen der OECD im Rah­men des Pro­jekts gegen Base Ero­si­on and Pro­fit Shif­ting (BEPS) sind rie­sig und sie wur­den er­war­tungs­ge­mäss nicht voll­stän­dig er­füllt. Selbst­be­wusst wur­den zwar die Be­rich­te zu sie­ben von 15 Mass­nah­men, die die­ses Jahr ab­ge­schlos­sen wer­den soll­ten, prä­sen­tiert. Bei ge­naue­rem Hin­se­hen blei­ben je­doch viele Fra­gen offen. So wurde fest­ge­stellt, dass die di­gi­ta­le Wirt­schaft nicht von der rest­li­chen Wirt­schaft ge­trennt wer­den kann, da die Wirt­schaft ins­ge­samt zu­neh­mend di­gi­tal funk­tio­niert. Auf Re­geln für Li­zenz­bo­xen konn­te man sich noch nicht ei­ni­gen. Tech­ni­sche Kom­men­ta­re zur Um­set­zung der Emp­feh­lun­gen gegen hy­bri­de Fi­nanz­kon­struk­te sowie zur Über­mitt­lung der In­for­ma­tio­nen aus dem coun­try-by-coun­try re­porting fol­gen erst im nächs­ten Jahr. Die Emp­feh­lun­gen gegen den Miss­brauch von Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men müs­sen noch ver­bes­sert wer­den, damit In­ves­ti­tio­nen und Han­del nicht be­ein­träch­tigt wer­den. Und die künf­ti­gen Trans­fer­preis­re­geln zu Im­ma­te­ri­al­gü­tern wer­den eben­falls erst 2015 de­fi­ni­tiv fest­ge­legt.

Dass eine Ei­ni­gung unter 44 Staa­ten (In­dus­trie-, Schwel­len- sowie auch Ent­wick­lungs­län­der) mit sehr un­ter­schied­li­chen In­ter­es­sen schwer­fällt, ist nicht über­ra­schend. Aber selbst wenn sie ge­lingt, be­steht das Re­sul­tat le­dig­lich aus Emp­feh­lun­gen. Die Im­ple­men­tie­rung in na­tio­na­les Recht sowie in Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men ist damit noch nicht getan. An­ge­sichts der gros­sen An­zahl von ge­plan­ten Än­de­run­gen, des zu­sätz­li­chen ad­mi­nis­tra­ti­ven Auf­wands und der Da­ten­flut, die hier pro­du­ziert wird, ist zudem frag­lich, ob die na­tio­na­len Steu­er­be­hör­den über­haupt im­stan­de sind, die Mass­nah­men wie vor­ge­se­hen um­zu­set­zen.

Da die Mass­nah­men noch wenig kon­kret sind, ist die Schweiz bis jetzt kaum be­trof­fen. Eines ist je­doch klar: Ge­wis­se Re­gimes, die frü­her ak­zep­tiert waren, sind es heute nicht mehr. Mit den kan­to­na­len Sta­tus­ge­sell­schaf­ten steht die Schweiz zu­neh­mend ex­po­niert da. Das Steu­er­sys­tem muss wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, um die An­greif­bar­keit zu ver­rin­gern und um zu ver­hin­dern, dass die Schweiz er­neut an den Steu­er­pran­ger ge­stellt wird. Nur so kann die Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit und damit eine aus­ge­wie­se­ne Stär­ke des Stand­orts Schweiz er­hal­ten wer­den.