Kind auf Schaukel

Unnötiger Verfassungsartikel zu Familie und Erwerbstätigkeit

economiesuisse lehnt den Vorschlag der SGK-N für einen Verfassungsartikel zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ab. Ein solcher Artikel ist unnötig und birgt die Gefahr neuer Forderungen zulasten von Unternehmen und Steuerzahlenden.

Ein von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) vorgeschlagener Verfassungsartikel will den Bund und die Kantone dazu verpflichten, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Zwar sollen die Kompetenzen bei den Kantonen und Gemeinden bleiben; der Bund soll gemäss Vorschlag aber einschreiten können, „wenn die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht ausreichen“.

In den Kantonen gibt es schon heute verschiedene Bestrebungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel würde zu stark in die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone eingreifen. Die Kantone und Gemeinden haben unterschiedliche Bedürfnisse und können nicht zentral gesteuert werden. Letztlich hätte der Vorschlag der SGK-N eine Ausdehnung der Aufgaben und somit der Kosten für die Kantone und gegebenenfalls auch für den Bund zur Folge. Zu diesen finanziellen Auswirkungen der Initiative schweigt sich der erläuternde Bericht aus. Bereits heute sind zahlreiche Betriebe, insbesondere Grossunternehmen, selber aktiv und bieten verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel eigene Krippen an. Deshalb ist der Vorschlag der SGK-N auch unter diesem Aspekt unnötig und klar abzulehnen.

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Vernehmlassungsantwort