# 17 / 2019
09.12.2019

In­itia­ti­ve «für mehr be­zahl­ba­re Woh­nun­gen»: un­nö­tig und kon­tra­pro­duk­tiv

Die In­itia­ti­ve «für mehr be­zahl­ba­re Woh­nun­gen», über die die Schweiz im Fe­bru­ar 2020 ab­stim­men wird, ver­langt im gan­zen Land mas­si­ve staat­li­che Ein­grif­fe in den Woh­nungs­markt. Künf­tig sol­len zehn Pro­zent aller neu er­stell­ten Woh­nun­gen von ge­mein­nüt­zi­gen Wohn­bau­trä­gern er­stellt wer­den. Dazu räumt die Vor­la­ge staat­li­chen Ak­teu­ren über­all ein Vor­kaufs­recht ein. Die Wirt­schaft lehnt die­sen mas­si­ven Ein­griff in einen gut funk­tio­nie­ren­den Markt ganz klar ab.

Das Wichtigste in Kürze

Die Initiative «für mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands (SMV) verlangt, dass zukünftig mindestens zehn Prozent aller neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Die Initiative fordert zusätzlich ein Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden und dass energetische Sanierungen nicht mehr zum Verlust preisgünstiger Wohnungen führen dürfen.

Die Initiative bedeutet einen massiven staatlichen Eingriff in den Immobilienmarkt. Die Wohnraumversorgung sollte primär durch die Privatwirtschaft über marktwirtschaftliche Kriterien erfolgen und nicht durch dirigistische Eingriffe des Staates mit starren Quoten. Ein Vorkaufsrecht für Kantone und Gemeinden ist abzulehnen. Es würde die öffentliche Hand gegenüber den anderen Marktteilnehmern ungebührlich bevorteilen. Die marktverzerrenden Effekte der Initiative sind nicht zuletzt deshalb schädlich, weil sie private Investitionen verdrängen: Es würde weniger gebaut, die Mieten würden steigen. Zudem ist die Förderung von gemeinnützigem Wohnen keine Bundesaufgabe, sondern Sache der Kantone und Gemeinden.

Position economiesuisse

  • economiesuisse lehnt die Initiative klar ab. Sie stellt einen nicht verantwortbaren Eingriff in die Eigentumsrechte und in einen funktionierenden Wohnungsmarkt dar.
  • Eine starre Quote für die gesamte Schweiz löst in einigen Ballungsräumen die bestehenden Probleme nicht, sondern verursacht vor allem viel administrativen Aufwand.
  • Die Initiative missachtet die bewährte föderale Tradition, die Wohnpolitik den Kantonen und Gemeinden zu überlassen.
  • Die Vorlage hat unerwünschte negative Effekte: Sie führt zu einem knapperen Angebot an Wohnungen und höheren Mieten, weil unter anderem langsamer gebaut werden könnte.