Zweitwohnungsbau: Bundesrat bewahrt Augenmass
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über Zweitwohnungen verabschiedet. Damit sind die dringlichsten Fragen zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative vorerst geklärt und die Eigentumsgarantie bestehender Wohnungen bleibt gewahrt. Die Annahme der Initiative stellt die betroffenen Gemeinden und Regionen auf eine harte Belastungsprobe. Alles in allem hat der Bundesrat bei der Umsetzung des Volkswillens Augenmass bewiesen.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über Zweitwohnungen und die Inkraftsetzung auf 1. Januar 2013 schafft der Bundesrat in wichtigen Punkten die für die Unternehmen, Gemeinden und ihre Bevölkerung dringend notwendige Klarheit. Dabei hat er entscheidende Anliegen, die in der konferenziellen Anhörung geäussert wurden und von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sind, erfreulicherweise in den Erlass aufgenommen. Im Vordergrund stehen dabei eine praxistaugliche Definition der Zweitwohnungen, die Beschränkung des Verbots auf den Neubau von nicht bewirtschafteten Wohnungen sowie Ausnahmen für die Hotellerie. Von zentraler Bedeutung ist, dass die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie für bestehende Wohnungen gewahrt bleibt. All diese Punkte müssen auch im Ausführungsgesetz verankert werden, das dem Parlament noch vor Ende 2013 vorgelegt werden soll. economiesuisse wird sich auch dannzumal entschieden dafür einsetzen.
Der Bundesrat setzt die Verordnung auf 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist klargestellt, dass Baubewilligungen noch bis Ende Jahr nach altem Recht erteilt werden können. Angesichts der angekündigten Beschwerden ist zu erwarten, dass letztlich die Gerichte über deren Rechtmässigkeit entscheiden werden. Es ist zu hoffen, dass sie der Rechtssicherheit und der Eigentumsgarantie entsprechend Rechnung tragen. So werden bei der Anwendung des Erlasses der Volksentscheid respektiert wie auch die einschränkenden und drastischen Forderungen der Initiative mit dem möglichen Augenmass umgesetzt.
Link zur Verordnung
Der Bundesrat setzt die Verordnung auf 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist klargestellt, dass Baubewilligungen noch bis Ende Jahr nach altem Recht erteilt werden können. Angesichts der angekündigten Beschwerden ist zu erwarten, dass letztlich die Gerichte über deren Rechtmässigkeit entscheiden werden. Es ist zu hoffen, dass sie der Rechtssicherheit und der Eigentumsgarantie entsprechend Rechnung tragen. So werden bei der Anwendung des Erlasses der Volksentscheid respektiert wie auch die einschränkenden und drastischen Forderungen der Initiative mit dem möglichen Augenmass umgesetzt.
Link zur Verordnung