Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Teil­re­vi­sio­nen zwei­er Aus­füh­rungs­er­las­se zur Über­wa­chung des Post- und Fern­mel­de­ver­kehrs

eco­no­mie­su­is­se lehnt die vor­ge­schla­ge­nen An­pas­sun­gen an VÜPF und VD-ÜPF mit Nach­druck ab. Die Vor­la­ge lässt jeg­li­che Ver­hält­nis­mäs­sig­keit ver­mis­sen und es ist im hohen Masse frag­wür­dig, ob die ge­setz­li­chen Grund­la­gen für die vor­ge­schla­ge­nen An­pas­sun­gen auf Ver­ord­nungs­stu­fe überhaupt ge­ge­ben sind. Im Span­nungs­feld zwi­schen Per­sön­lich­keits­schutz, Wirt­schafts­frei­heit und Si­cherheit muss Fern­mel­de­über­wa­chung auf einer kla­ren ge­setz­li­chen Grund­la­ge ba­sie­ren, die den Wil­len des Ge­setz­ge­bers und die Aus­le­gung der Ge­rich­te klar wi­der­spie­gelt. Sol­che Über­wa­chungs­mass­nahmen müs­sen un­ter­schied­li­che In­ter­es­sen ab­wä­gen und dabei Rück­sicht auf die wirt­schaft­li­che Machbar­keit, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit, den Da­ten­schutz und die Cy­ber­si­cher­heit neh­men. All diese As­pek­te sind in den vor­lie­gen­den Aus­füh­rungs­er­las­sen zu Guns­ten eines sehr weit­ge­hen­den Über­wa­chungs­anspruchs des Staa­tes zu­rück­ge­drängt. Dies war aus un­se­rer Sicht nicht die Ab­sicht des Ge­setz­ge­bers. Wir for­dern des­halb die Rück­wei­sung und um­fas­sen­de Über­ar­bei­tung der Vor­la­gen. Sie sind grund­legend neu zu ge­stal­ten, mit Rück­sicht auf die Grund­rech­te und den in­ter­na­tio­na­len Kon­text, einem geset­zes­kon­for­men Ka­te­go­rie­sie­rungs­mo­dell und ohne mas­si­ve Mehr­be­las­tung der Un­ter­neh­men. Diese grund­le­gen­de Kor­rek­tur ist zwin­gend not­wen­dig, um eine zweck­dien­li­che Fern­mel­de­über­wa­chung ohne mas­si­ven Kol­la­te­ral­scha­den zu schaf­fen.